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Handgreiflichkeit der Polizei, ist das ok???
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 25.04.05, 20:41    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht gibt es deswegen nur im Deutschen das Wort "nachkarten"... Geschockt
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Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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sabahueho
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 261

BeitragVerfasst am: 25.04.05, 22:16    Titel: Antworten mit Zitat

Es wurde schon einiges über die Sache geschrieben, aber ich möchte auch noch meinen Senf dazu geben.


@ Benjo

Die Aktion mit der Maske war aus meiner Sicht nicht sehr angebracht. Aber das habt ihr ja wohl schon eingesehen. Bei den Beamten kann da auch schnell der Verdacht eines evtl. bevorstehenden Überfalls bestehen. Da wird das Vorgehen dann aber völlig anders aussehen.
Ihr seid doch mit dem Fahrzeug auf das Tankstellengelände gefahren und die Polizei war zu diesem Zeitpunkt schon da. Kann man da nicht den Auspuff hören?!?
Selbst wenn die AU aktuell war, kann der Polizeibeamte den Verdacht haben, dass die Auspuffanlage nicht mehr in Ordnung ist. Daher die Mängelkarte, dass ein Werkstattmitarbeiter / Sachverständiger mit entsprechendem Meßgerät feststellen kann, ob zu laut oder nicht. Dann wird es bescheinigt und gut ist, oder halt nicht.

Als du in der Wache warst, wurdest du aufgefordert, die Wache zu verlassen. Dies hast du auch nach erneuter Aufforderung nicht getan. Somit hat der Beamte dir etwas nachgeholfen. Das ist aus meiner Sicht rechtlich völlig ok. Das dabei eine kleine Verletzung in Form eines blauen Flecks entstanden ist, kann passieren. Du hättest gehen können. Dies hast du nicht getan, also musst du mit den Konsequenzen leben und die waren hier aus meiner Sicht im Rahmen. Man könnte hier durchaus das Wort Hausfriedensbruch in den Mund nehmen.

Wieso kamen denn noch weitere Freunde zum Parkplatz der Wache? Bestimmt nicht zum Smalltalk vor der Polizeiwache.


@ nebelhörnchen

Auf Grund welcher Rechtsgrundlage willst du jemanden festnehmen, wenn er auf einem Tankstellengelände in einem Fahrzeug sitzend, eine Maske trägt. Vor allem wieso willst du ihn festnehmen? Was für eine Straftat liegt hier vor?
Das hier der Verdacht einer bevorstehenden Straftat bestehen könnte, kann ich nachvollziehen, aber deswegen wird niemand festgenommen. Da stehen erstmal andere Maßnahmen an.

Wieso sollte man in der Nacht keine Vorführung seines Fzg. machen dürfen. Wenn der Fzg.-Führer den Mangel direkt oder schnell beheben kann, ab zur Wache und den Wagen zeigen. Die Wache ist doch geöffnet, mindestens ein Kollege ist dort und hat Dienst. Auch dies gehört normalerweise zu seinen Aufgaben, soweit die Überprüfung durch ihn möglich ist. Wieso auch nicht, nur weil Nacht ist?
Das man bei einem nicht so ganz höflichen Auftreten auch nicht "so freundlich" reagiert ist natürlich eine andere Sache.
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HaMajim
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Anmeldungsdatum: 14.04.2005
Beiträge: 52

BeitragVerfasst am: 27.04.05, 11:14    Titel: Antworten mit Zitat

Nachts sind meist nur so viele Polizisten auf der Wache, wie eben für den Regelbetrieb nötig sind. Der Beamte am Eingang kann eben nicht mal kurz ein Auto durchsehen, weil sein Job ein anderer ist (Kollegen rein- und rauslassen, Tore öffnen u.s.w.). Und andere sind für Notrufe und ähnliches da. Wie gesagt: Notbesatzung.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 27.04.05, 12:01    Titel: Antworten mit Zitat

sabahueho hat folgendes geschrieben::
Wieso sollte man in der Nacht keine Vorführung seines Fzg. machen dürfen. Wenn der Fzg.-Führer den Mangel direkt oder schnell beheben kann, ab zur Wache und den Wagen zeigen.


"Mängelkarte" heißt doch "beim TÜV vorführen und Konformität bescheinigen lassen" und nicht "bei Polizei vorführen und Konformität feststellen lassen".
Die Polizei prüft nur das verlangte TÜV-Dokument - oder wie sollen die bewerten, ob der Wagen nun TÜV-zugelassen ist? (Daß sie Umstände feststellen können, warum er es *nicht* ist, ist etwas anderes. Ich kann auch sagen, daß jemand krank ist, wenn er sich die Lunge aus dem Leib hustet, aber ich kann nicht diagnostizieren, daß er gesund ist, nur weil er es gerade nicht tut.)
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sabahueho
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 261

BeitragVerfasst am: 27.04.05, 23:01    Titel: Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
"Mängelkarte" heißt doch "beim TÜV vorführen und Konformität bescheinigen lassen" und nicht "bei Polizei vorführen und Konformität feststellen lassen".


Nicht unbedingt. Es gibt auch Mängel, die man selbst oder relativ schnell an der Tankstelle etc. beheben (lassen) kann. Die Behebung von einfachen Mängeln, wie z.B. defektes Glühlampe, falsche Reifen etc, kann auch ein Polizeibeamter ohne große technische Kenntnisse erkennen und die ordnungsgemäße Behebung bescheinigen.
Da reicht ein Vorbeifahren bei der Wache, der Beamte schaut nach und setzt den Stempel auf die Karte.
Bei Mängeln, dessen Behebung nur ein Mechaniker, Sachverständiger erkennen / überprüfen kann, müssen natürlich auch bei einer entsprechenden Werkstatt vorgeführt werden. Dort wird dann ein Erledigungsvermerk auf der Karte gemacht und diese bei der Polizei vorgelegt.
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mühle
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Anmeldungsdatum: 19.04.2005
Beiträge: 61

BeitragVerfasst am: 30.04.05, 16:31    Titel: Antworten mit Zitat

Zum Thema Mängelkarte:

Wer die Beseitigung des Mangels bescheinigen kann hängt zumindest in einigen Bundesländern davon ab, was der Beamte auf der Rückseite des Mängelbelegs ankreuzt. Das kann zum Beispiel der TÜV oder aber auch die Polizei sein. Wie "schwer" man es da gemacht bekommt, hängt ab und an auch vom Auftreten gegenüber den Beamten ab.
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semper paratus
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Spik3
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.02.2005
Beiträge: 128

BeitragVerfasst am: 30.04.05, 19:33    Titel: Antworten mit Zitat

Erschreckend wieviele Leute hier nur dumm und plumpt antworten.
Da sucht jemand Rat/Hilfe und bekommt nur dumme Antworten von den meisten.

Und wenn die Sache noch so winzig ist, Recht ist Recht und wenn was falsche begangen worden war von dieser Polizei dann darf der Bürger sein Recht einfordern.
Egal wie lächerlich,amüsant oder sonstwas die Sache ist.

Zum Thema: Das mit der Maske hat ja nichts mit der Sache auf dem Revier zu tun, sind ja 2 völlig unterschiedliche Zusammenhalte eigentlich, ebenso der Ort des Geschehens und die Beamten ( die von der Streife die nochnet da waren, waren ja andere als die, welche ihr auf dem Revier angesprochen habt )

Dann labert der eine: Ein Polizist muss seinen Namen net sagen!
In anderen Themen hier liest man dann: Doch muss er , wenn er danach gefragt wird.
Was stimmt nun? Könnt ihr euch mal entscheiden und der Person helfen anstatt sich über ihr lustig zu machen...
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RealRomi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.04.2005
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 30.04.05, 20:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hier macht sich keiner lustig hier äußert nur jeder seine Meinung und das ist nun mal erlaubt.

Und die Begründung wieso und weshalb der Beamte nicht mit rausgekommen ist haben wir schon gehört.
Desweitern kannst du davon ausgehen das hier das Sprichwort gilt, wie es in den Wald hineinruft.


Wen uns hier jemand versucht weißzumachen das war doch alles so arg witzig mit der Maske und gar nich ernst und das war ja so überzogen muss er damit rechnen das ihm evtl auch der Rest der Sachverhaltschilderung nicht mehr so ganz abgenommen wird.
Denn - das kennen wir glaub ich von überall - wenn einem was nich in den Kram passt macht man es schlecht.
Und das ist meiner Meinung nach hier der Fall.
Wenn der Beamte drinnen die Frau auffordert die Wache zu verlassen und keinen Rapatz zu machen ( und das wird sie gemacht haben davon geh ich ungesehn aus) und sie macht das nicht hat der das Recht sie von da zu entfernen.
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Thomas R.
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.06.2005
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 11.06.05, 13:11    Titel: Antworten mit Zitat

Wieso musste der Beamte denn handgreiflich werden? Was sollte er denn machen, wenn der Aufforderung die Wache zu verlassen nicht Folge geleistet wurde?? Wenn es sogar zu einem blauen Fleck gekommen ist, zeigt mir das eigentlich nur, dass Sie sich nicht freiwillig aus der Wache führen lassen haben.

Mit Hamburgern werfen hätte ja sicherlich auch nicht den gewünschten Erfolg gehabt oder (scnr...) Sehr glücklich

[quote="Benjo"..., wie er sich dann durchsetzte. Und das möchte ich mir nicht gefallen lassen. Aber egal...

Trotzdem danke für den Tip mit der Dienstaufsichtsbeschwerde.[/quote]
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Eder
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Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: 12.06.05, 00:36    Titel: Antworten mit Zitat

Handgreiflich werden....blauer Fleck....

Also echt, ich bekomm hier Brechreiz. Was ist denn bitte ein blauer Fleck? Deswegen sofort zum Arzt und gegen die bösen Menschen vorgehen... Wie bereits ein Vorredner geschrieben hat, typisch deutsch!!

Du hast 2 Mal !!! eine Aufforderung bekommen die Wache zu verlassen. Derer bist du nun mal nicht gefolgt. Das ganze ist nicht der Wiederholungsverein, sondern die Polizei. Wenn die jedem alles ´zig mal gebetsmühlenartig Vorbeten müssten, hätten die echt was zu tun. Wenn du nicht gehen willst, wirst du eben gegangen. Ganz einfach!

Das ganze war auch nicht unverhältnismäßig oder dergleichen, sondern absolut rechtmäßig. In JEDEM anderen Land auf dieser Welt geht die Geschichte ganz anders aus!

Sei lieber froh das ihr euch an der Tanke nicht mit gezogener Waffe erst mal auf dem Boden ablegen musstet. Polizisten arbeiten Tag und Nacht in einer ! 42 ! Stunden Woche, sind an jedem Tag im Jahr erreichbar,auch wenn du mit deinem Mann vor dem Christbaum sitzt. Und dann kommen gaaanz lustige Bürger, bei denen ein grünes Auto, gaaanz lustige Verhaltensweisen hervorruft und die Leute in Grün immer so verständnisvoll sein sollten.

Einfach nur geschmacklos hinterher die Schuld immer auf der anderen Seite zu suchen.
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Hamster
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 12.06.05, 21:35    Titel: Antworten mit Zitat

Eder hat folgendes geschrieben::


Was ist denn bitte ein blauer Fleck?



*ironie on*

Ein blauer Fleck ist ein Hämatom. Und dies ist wiederum folgendes:

Ein Hämatom ist eine Blutansammlung aus verletzten Blutgefäßen im Körpergewebe. Ein Hämatom nennt man auch Bluterguss, blauer Fleck oder Veilchen.'''

*ironie off*

Aber denke, daß wußtest Du auch sebst. Sehr glücklich
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Sputnik
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.01.2005
Beiträge: 9
Wohnort: Aachen

BeitragVerfasst am: 12.06.05, 22:43    Titel: Re: Handgreiflichkeit der Polizei, ist das ok??? Antworten mit Zitat

Benjo hat folgendes geschrieben::

Da wir uns das so auch nicht gefallen lassen wollten, bauten wir das Lenkrad innerhalb von ca. 5 Minuten um und standen dann ca. 15 Minuten später vor der Polizeiwache.

Wie geil ist das denn? Ihr habt im Kofferraum nicht zufällig noch nen "originalen Auspuff" liegen? Mal eben kurz ein anderen Endtopf anflanschen.
Es macht schon Sinn warum die dich zum TÜV schicken. Immerhin gehts um Lautstärke das ist recht subjektiv. Ob da Grenzwerte überschritten werden, kannst weder du, noch der Polizist feststellen. Und AU erst kürzlich bestanden wurde, kann das Ding durchrosten und dann hört sichs plötzlich ganz ganz anders an.

Benjo hat folgendes geschrieben::

Vor lauter Verzweiflung blieben wir noch ne Weile bei der Polizeiwache stehen. Mittlerweile trafen noch weitere Freunde bei uns auf dem Parkplatz ein.

Ah, deine homies haben auch nix zu tun. Scheiß Jugendarbeitslosigkeit. Also nix für ungut, aber das hört sich doch echt danach an, als ob ihr den ganzen Tag nix zu tun habt. Meine Güte, kannst mir nicht erzählen, dass du nicht gewusst hast, dass du für das Lenkrad ne ABE brauchst. Ob man die hat oder nicht bleibt jedem selbst überlassen, aber dann braucht man ja net rumheulen, wenn man mal erwischt wird.
Benjo hat folgendes geschrieben::

Mir ist im Nachhinein schon klar, daß das mit der Maske kein guter Einfall wr, aber ist das ein Grund mir einen blauen Fleck und Schemrzen zuzuführen???

Waren doch verschiedene Polizisten. Aber Schmerzen helfen manchmal Sehr böse
Benjo hat folgendes geschrieben::

Ich kann nur sagen, daß das eine super negative Begegnung mit den Beamten war und daß ich bestimmt kein gutes Bild mehr von denen haben werde.

In der Schule warst auch nie? Ohje. Winken
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Andy
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 15.06.05, 09:00    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe mich köstlich amüsiert. Das nächste mal werde ich mir ne Tüte Chips holen, wenn ich hier wieder reinschaue Winken

Wer so einen Mist baut, der muss sich doch gar nicht wundern, wenn er etwas ruppiger festgehalten wird. Und so einen Aufstand wegen einem Hämatom zu machen, muss ich wohl auch kaum verstehen. Oder zeigst du auch deinen Arzt an, wenn du einen Spritzenabzess bekommst nur weil du nicht vernünftig abgedrückt hast?

In meinen Augen hat die Polizei richtig gehandelt, um einen Überfall zu verhindern.

Das Vortäuschen einer Straftat ist im Übrigen auch eine Straftat Auf den Arm nehmen
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oklaf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 286
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 15.06.05, 18:47    Titel: Antworten mit Zitat

Tja, scheint so...nachts Scheisse bauen und am Morgen über die Polizei herziehen...vielleicht sollte man sein eigenes Hirn mal überprüfen...
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