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vor 3 Wochen haben ich meinen Einspruchsentscheidung zu meinem Bafög-Bescheid erhalten. Ich soll rechtskräftig für 2 Monate Bafög zurückzahlen (Juni und Juli 2003). Den Sozialhilfeantrag nach meiner Ausbildung habe ich bereits im Mai 2003 gestellt.
Im Sozialhilfebescheid wurde mir dann Sozialhilfe ab August gewährt, da ich ja zu dem Zeitpunkt noch Bafög bekommen habe. Aus dem Bescheid geht keine Begründung hervor, warum ich nicht bereits ab Mai Sozialhilfe bekomme. Nun zu meinen Fragen:
1. Kann ich den Sozialhilfebescheid noch anfechten ?? Ist dieser ggf. nicht rechtmäßig?
2. Kann ich Sozialhilfe noch für die Monate Juni und Juli 2003 beantragen? Meiner Meinung nach ist über den Antrag noch gar nicht entschieden wurden!
3. Ist es so gewollt, dass man dann ganz leer ausgeht und nur mit Schulden da steht??
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