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Verfasst am: 13.06.05, 15:25 Titel: kauf bei Internetauktionshaus [Name geändert]
hallo,ich habe folgende 2 Problemchen,bei denen ich dringend Rat brauche:1)ich habe kürzlich bei Internetauktionshaus [Name geändert] ein Elektrotherapiegerät erstanden.Nach Überweisung der Summe wurde mir jetzt mitgeteilt,daß das Gerät defekt sei,muß wohl beim Umräumen des Lagers geschehen sein.Man bot mir ein Gerät an,daß aber 120 Euro teurer sei,da besser als das ersteigerte.Dies ist aber nicht wahr.Dieses Gerät ist gleichwärtig,ich hatte mich bei der Herstellerfirma erkundigt.Somit bin ich auf den deal nicht eingegangen.Daraufhin schickte man mir unaufgefordert einen Scheck über die Kaufsumme.Inzwischen habe ich mit 2 weiteren Internetauktionshaus [Name geändert] Kontakt aufgenommen,denen das gleiche mit dem gleichen Verkäufer wiederfahren ist.Ich denke,es handelt sich hier um Betrug.Die Geräte sind plötzlich defekt,da die erwünschte Versteigerungssumme nicht erreicht wurde!Nach meinem Rechtsempfinden kann ich aber verlangen,daß ich ein gleichwärtiges Gerät für den GLEICHEN Preis bekomme? Ich gedenke dies auch einzuklagen.Habe ich da eine Chance?Außerdem würde ich gerne Strafanzeige wegen Betrug erstatten!
2)Ich habe noch ein Elektrogerät erstanden(mit anderer Stromform wie ersteres) bei einem anderen Händler.Dieses kam bei mir an und war defekt!Obwohl ich es unverzüglich dem Verkäufer meldete, weigert dieser sich, es zurück zu nehmen und mir den Kaufpreis zu erstatten(im Angebot stand:voll funktionsfähig).Er behauptet,es hätte funktioniert!Tut es aber nicht?Was soll ich tun?(abgesehen davon,daß ich nichts mehr der Art bei Internetauktionshaus [Name geändert] ersteigern werde )
LG Uli
1) Ich denke an Betrug,da der Ersatz ,ein gleichwertiges Gerät,120 Euro teurer sein sollte.Und da die Fälle des "defekten" Gerätes schon häufiger vorkamen,glaube ich nicht daran!Der Betrag der Versteigerung war wohl eher zu niedrig!Könnte ja sonst jeder machen:Ich versteigere etwas ,der gebotene Betrag ist zu niedrig,hups ,dann ist eben das Gerät defekt...........so spare ich Internetauktionshaus [Name geändert] Gebühren,denn wenn ich es sofort höher ansetze, muß ich schon einen höheren Grundpreis(Einstellungspreis) an Internetauktionshaus [Name geändert] zahlen.
2)Ja,Privatverkauf
Es wäre, meines Erachtens, höhstens eine Erschleichung um die tatsächlich vorhanden Geräte zu veräussern. Ob da Betrug greift, wage ich zu bezweifeln. Er hat ja den Kaufpreis in voller Höhe zurück erstattet.
Ist denn ein Schaden entstanden?
zu 2)
Könnte der Defekt evtl. auch daran gelegen haben, daß das gekaufte Gerät mit einer anderen Stromform zu benutzen ist? _________________ Best regards
blackisblack
Wer auf sein Recht pocht, muß nicht immer im Recht sein
1)Schaden nur in sofern,daß ich Rezepte von Patienten angenommen habe.Und außerdem hat der Internetauktionshaus [Name geändert] ja offensichtlich ein vergleichbares Gerät.Also verlange ich dieses für das gleiche Geld!Es ist ja auch gleichwertig!Und ich bin mir da sehr sicher,daß dies rechtlich korrekt ist!
2)Verstehe die Frage nicht? Wie andere Stromform? Ich habe das Gerät ordnungsgemäß angeschlossen!Die eine Vakuumelektrode zieht nicht einmal das Vakuum und zudem müßte ein deutliches kribbeln zu spüren sein.Aber tatsächlich passiert nichts!
2)Ich habe noch ein Elektrogerät erstanden(mit anderer Stromform wie ersteres)...
Das liest sich wie: 110 V z.B. - also unsere Stromleitungen haben 220 V und schließt man ein 110 V an --> ist das Gerät kaputt.
Nur mal noch ne kleine Frage: Hätte das Gerät durch einen Fachmann (wie z.B. bei Elektroherden) angeschlossen werden müssen? _________________ Best regards
blackisblack
Wer auf sein Recht pocht, muß nicht immer im Recht sein
Lach.........nein...! Es hat einen Stecker und den steckt man in die Steckdose! Wie bei einer Küchenmaschine.Es ist ein Gerät mit galvanischem Reizstrom ,zur Behandlung,es gibt hier noch andere Stromformen in der Behandlung,das hat aber nichts mit dem Geräteanschluß zu tun, sondern es geht um die Art von Strom, mit der man therapieren möchte.Eine andere Stromform wäre z.B. Interferenzstrom.Man kann hier nichts falsch machen.Grob gesagt.Man steckt den Stecker in die Steckdose und dann muß das Ding laufen!Und in meinem Fall eben, tut es dies nicht!Das heißt,es läuft schon,also, es geht an,aber es passiert nichts weiter.Es könnte natürlich sein,daß das Gerät als solches Intakt ist,aber die Anschlüße zu den Elektroden kaputt sind,bzw. das Anschlußkabel.Wie dem auch sei,es ist keinesfalls voll funktionsfähig, wie angegeben!Und ich kann mir auch keine neuen Elektroden kaufen,oder Kabel,denn die sind wirklich nicht gerade billig.Nämlich ,wenn es dann auch nicht funktioniert,habe ich wieder 100 Euro für nichts investiert!
Gut, dann wäre die mögliche Fehlerquelle ausgeschlossen . Gibt es Zeugen die das bestätigen können? Also ausgepackt, angeschlossen und funktioniert nicht? Hat der Verkäufer auch Zeugen, die bestätigen können als das Gerät verpackt wurde, daß es voll funktionsfähig war? _________________ Best regards
blackisblack
Wer auf sein Recht pocht, muß nicht immer im Recht sein
vermutlich haben wir beide Zeugen
aber ich denke, die Beweislast liegt an ihm,mir nachzuweisen, daß ich das Gerät kaputt gemacht habe!Ich hatte ihm das ja noch am selben Tag geschrieben!Und außerdem,warum sollte ich den Betrag überweisen und dann sagen,es ist kaputt.Ich wäre ja heilfroh, wenn es funktionieren würde!
Eben, daß glaube ich nicht. Hat der Verkäufer denn die Gewährleistung usw. ausgeschlossen? Meiner bescheidenen Meinung nach, muß der private Verkäufer den Verkauf nur rückgängig machen, wenn der Artikel nicht der Artikelbeschreibung entsprach. Wenn jetzt nun beide etwas anderes behaupten, so denke ich, bedarf es Zeugen. Oder man muß ihm nachweisen, daß er wissentlich eine falsche Artikelbeschreibung abgegeben hat. _________________ Best regards
blackisblack
Wer auf sein Recht pocht, muß nicht immer im Recht sein
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