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Hallo zusammen, vielleicht weiß jemand nen Rat.
Folgendes: Jemand (A) hat vor ca. 5 Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Damals begann A eine kfm. Ausbildung, die jedoch abgebrochen wurde. Seither arbeitez A als Verkäuferin. Ca. 1 Jahr nach Vertragsabschluß wurde eine Erkrankung des rechten Handgelenks festgestellt, wurde auch operiert. VOR Vertragsabschluß war davon nix bekannt, auch keine Beschwerden oder Arztbesuche. Vor ca. 1,5 Jahren hat A beim gleichen Versicherungsvertreter noch eine Rentenvers. und Unfallvers. abgeschlossen. Dieser bot dann auch noch zusätzlich eine Zusatz-BU-Vers. an, hat A gemacht. Hat auch von der OP und der Erkrankung erzählt...dieser meinte damals: Dass Ganze lassen wir jetzt mal weg, bis die BU evtl. mal in 10 Jahren gebraucht werden würde kräht da kein Hahn mehr nach...A hats - naiverweiße- geglaubt und unterschrieben.
So, wie der Teufel nun will begannen vor nen halben Jahr wieder unerträgliche Schmerzen, die Ärzte sind mit ihrem Latein am Ende, rieten auch beruflich kürzer zu treten.
Ist zwar doof, aber dafür hat A ja ne BU-Versicherung.
Theoratisch zumindest...die Person ist nun schon das ganze Jahr krank geschrieben, und hat nun mal bei der Versicherung angeklopft. Wartet jetzt auf den Fragebogen.
Soll sie es gleich vergessen?!?
. Hat auch von der OP und der Erkrankung erzählt...dieser meinte damals: Dass Ganze lassen wir jetzt mal weg, bis die BU evtl. mal in 10 Jahren gebraucht werden würde kräht da kein Hahn mehr nach...A hats - naiverweiße- geglaubt und unterschrieben.
und damit stehen die chancen ganz ganz schlecht...
haben sie zeugen hierfür? _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
So wie ich das begriffen hab, gibt es hier zwei BU-Verträge.
Der erste wurde vor 5 Jahren abgeschlossen; damals bestanden keine Vorerkrankungen. Der zweite wurde vor 2 Jahren zusätzlich abgeschlossen; hier wurden die dann bestehenden Vorerkrankungen nicht angegeben.
Wenn ich jetzt nicht ganz falsch liege, müsste der erste Vertrag leisten (sofern die grundsätzlichen Voraussetzungen, nämlich zu 50 % berufsunfähig, erfüllt sind). Beim zweiten Vertrag käme ein Rücktirtt oder eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung in Betracht. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Hallo Sandra, auch ich würde sagen für den ersten bestehenden Vertrag gibt es keine hier ersichtlichen Probleme. Beim zweiten schon. Der Vertreter ist allerdings sogenanntes "Auge und Ohr" der von Ihm vertretenen Gesellschaft. Wenn der Beweis gelingt, muss sich diese das Wissen des Vertreters zurechnen lassen.
Grüße Thom _________________ WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU
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