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Hallo!
Ich habe da mal eine Frage.
Ich habe vor 8 Jahren meine jetztige Wohnung gemietet und wir hatten einen befristeten Mietvertrag auf 5 Jahre.Diese 5 Jahre sind ja nun schon eine Weile vorbei.2 Jahre vor Ablauf des befristeten Vertrages hatten wir den Vermieter schriftlich darum gebeten,den Vertrag in einen unbefristeten um zu schreiben.Wir hatten aber nie einen Bescheid darüber bekommen,bzw. der Mietvertrag ist nie geändert worden.
Jetzt meine Frage:
Welche Kündigungsfrist muss ich jetzt einhalten,sind das nach dem neuen Gesetz die 3 Monate oder verhält sich das bei befristeten Mietverträgen anders?
MfG Cardice
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