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Haus und nur einer steht im Grundbuch

 
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GB
Gast





BeitragVerfasst am: 17.10.04, 11:13    Titel: Haus und nur einer steht im Grundbuch Antworten mit Zitat

Hallo,

wir haben während unserer Ehe vor 5 Jahren ein Haus gebaut bei dem nur ich im Grundbuch stehe.

Welchen Anspruch hat meine Frau im Falle einer Trennung auf das Haus? Sie befürchtet NICHTS zu bekommen und will daher im Grundbuch aufgenommen werden.

Ich bin der Meinung, dass sie auf jeden Fall die Hälfte des Wertes (=möglicher Verkaufserlös abzüglich Hypothekenschuld) erhält.

Weiß jemand wie sich das darstellt?

Danke
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Melly
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1595

BeitragVerfasst am: 17.10.04, 12:44    Titel: Re: Haus und nur einer steht im Grundbuch Antworten mit Zitat

Hallo GB,

wenn die normale Zugewinngemeinschaft besteht, also kein Ehevertrag mit Gütertrennung vorhanden ist, steht der Frau natürlich aus dem Haus der Zugewinn zu.
Da das Haus in der ehe gebaut wurde, wird sie 50% des Hauses erhalten...wenn die Schulden bei einer Scheidung schon abgetragen sind.
Ansonsten wie Du schreibst...Hauswert, abzüglich Schulden, jeder die Hälfte.
Zu beachten ist aber...Vermögen das vor der Ehe bestand (Bausparer etc) und ins Haus eingeflossen ist, steht dem Partner zu , der das mitgebracht hat.

Ein Eintrag ins Grundbuch nicht unbedingt erforderlich, bringt nur im Falle einer Scheidung massive Probleme, wenn einer nicht aus dem Grundbuch will und dann auch den Partner damit unter Druck setzt.
Steckt das Geld...was der Notar etc kostet und steckt es in die Hypothek, habt Ihr mehr davon.
Gruß
Melly
_________________
Smilie Melly
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django
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 70

BeitragVerfasst am: 17.10.04, 16:56    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage kann man sooo einfach nicht beantworten.

Es kommt darauf an, ob weiteres End insb. aber Anfangsvermögen vorhanden ist

mehr unter

www.familienrecht-ratgeber.de
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Hans_Köln
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 236
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 17.10.04, 19:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

es ist richtig, dass das Haus nur eine Position in der Ermittlung des Zugewinns ist. Hinzu kommt, dass nicht 50% des Wertes - wenn das Haus die einzige Vermögensposition darstellt - sondern nur die Hälfte des Verkehrswertes abzüglich der zwischenzeitlich Inflation (Lebenshaltungskostenindex) auszugleichen ist.

Gruss Hans
_________________
Fragt den, der was davon versteht.
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