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Verfasst am: 14.06.05, 13:52 Titel: Haftungsausschl. für mittelb Schäden in AGB von Spediteuren
Ist es in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Spediteuren zulässig, die Haftung für mittelbare Schäden auszuschließen? Wenn ja, mit welcher Begründung/auf welcher gesetzlichen Grundlage?
Als Beispiel für solche Klauseln sei hier nur kurz ein Auszug aus den AGB eines Paketdienstes erwähnt.: xyz "haftet nicht für indirekte Schäden und Folgekosten wie z.B. rein wirtschaftliche Verluste, Gewinneinbußen, Verlust von Geschäftsgelegenheiten oder Umsatzverluste sowie Aufwendungen für Ersatzvornahme."
Wenn ich mich recht entsinne, dann sind Haftungsauschlüssen durch die §§ 305 ff. BGB auch im kaufmännischen Geschäftsverkehr sehr enge Grenzen gezogen. Eine solche Klausel in den AGB eines Handelsunternehmens, z.B., wäre nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unwirksam. Warum 'angeblich' nicht, wenn es sich um AGB von Spediteuren handelt?
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