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Ausweispflicht in Privaträumen / Folgen von Vorladungen

 
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tnd_de
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 5
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 16.06.05, 14:16    Titel: Ausweispflicht in Privaträumen / Folgen von Vorladungen Antworten mit Zitat

1. Frage:

Muss ich mich in Situationen, bei welchen nicht "Gefahr in Verzug" vorliegt, innerhalb meiner Privaträume wie Wohnung/Büro bzw. an der Tür gegenüber Polizisten auf Aufforderung hin ausweisen?

Beispiel: Beamte kommen zum Zwecke einer Fahrerermittlung bei einem eher geringfügigen Verkehrsdelikt (außerorts +24 km/h) in meine Firma bzw. zu mir nach Hause.
Oder haben mich morgens im Auto beim Telefonieren beobachtet und kommen nachmittags zwecks "Ahndung".

2. Frage

Muss ich Vorladungen der Polizei zwecks Vernehmung Folge leisten, oder kann das nur die Staatsanwaltschaft?
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 16.06.05, 14:25    Titel: Antworten mit Zitat

Der Polizei gegenüber muss man sich ausweisen(§1 Personalausweisgesetz).

Einer Vorladung der Polizei muss man nicht folgen, einer der Staatsanwaltschaft hingegen schon.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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windalf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 16.06.05, 14:32    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Der Polizei gegenüber muss man sich ausweisen(§1 Personalausweisgesetz).

Kann die Polizei mit dem Trick eingentlich jemand indirekt zwingen die Tür zu öffnen?
Prinzipiell bin ich ja imho nicht gezwungen die Tür zu öffnen wenn die Polizei klingelt.

Wenn die aber laut in die Wohnung rufen:" Weisen Sie sich aus". Muss ich dann nur laut antworten (oder gilt dann die Ausrede die Musik war zu laut ich habs nicht gehört? Ausweis zeigen ohne die Tür zu öffnen wird dann ja ggf. schwerer (davon abgesehen das ich den Ausweis ja gerade gar nicht bei mir haben muss. Vielleicht liegt er ja im Auto...)
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tnd_de
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 5
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 16.06.05, 14:35    Titel: Antworten mit Zitat

"Gammaflyer"-->
Der Polizei gegenüber muss man sich ausweisen(§1 Personalausweisgesetz).


--> Ist das tatsächlich höher zu bewerten, als die Unverletzlichkeit der Wohnung? Was passiert, wenn ich an der Türpforte (ich innen, Polizei außen) die Beamten auffordere zu gehen? Wohlgemerkt: bei nichtigen Anlässen, ich stehe also nicht unter Mordverdacht o.ä. Kann die Polizei dann Gewalt anwenden, ist dann schon Gefahr im Verzug, nur weil ich meinen Ausweis unter Nutzung meines Hausrechtes nicht zeige?
Was ist, wenn ich die Tür nicht aufmache?

Zur Info: es geht mir hier ausschließlich um ein Interesse an rechtlichen Detailfragen und nicht darum, derartige Verhaltensweisen tatsächlich an den Tag zu legen: 24km/h zu schnell sind 40 EUR und 1 Punkt - dafür ärgere ich mich nicht rum....
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Klein-Fritzchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.05.2005
Beiträge: 2262

BeitragVerfasst am: 16.06.05, 15:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hier ist zwischen zwei Grundrechtseingriffen zu trennen:

1.) Durch die Aufforderung, sich auszuweisen, greift der Beamte in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 GG) ein.
Ermächtigungsgrundlage hierfür ist in diesem Fall wohl § 163b StPO (Identitätsfeststellung), der analog auch für die Verfolgung von Ordnungswirdrigkeiten angewendet werden kann.
"Gefahr im Verzuge" spielt hier keine Rolle.

2.) Ungleich schwerer wiegt ein Eingriff in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG).
Ermächtigungsgrundlage hierfür könnte § 102 StPO sein, der im Prinzip ebenfalls für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten angewendet kann.
Allerdings würde die Anwendung des § 102 StPO hier wohl in der Tat an der geforderten "Gefahr im Verzuge" scheitern, spätestens jedoch an der Verhältnismäßigkeit.
_________________
Wenn alle das täten, was viele mich könnten, käme ich nicht mehr zum Sitzen!
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tnd_de
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 5
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 16.06.05, 15:14    Titel: Antworten mit Zitat

Danke, das ist eine sehr qualifizierte Antwort, die ich nachvollziehen kann.

Offensichtlich gibt es demnach keine eindeutige, pauschal anwendbare Vorschrift bzw. Gesetzesgrundlage bezgl. meiner Fragestellung "Ausweis in Wohnung zeigen ja/nein".
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qw
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 708

BeitragVerfasst am: 16.06.05, 15:50    Titel: Antworten mit Zitat

tnd_de hat folgendes geschrieben::
"Gammaflyer"-->
Der Polizei gegenüber muss man sich ausweisen(§1 Personalausweisgesetz).


--> Ist das tatsächlich höher zu bewerten, als die Unverletzlichkeit der Wohnung? Was passiert, wenn ich an der Türpforte (ich innen, Polizei außen) die Beamten auffordere zu gehen? Wohlgemerkt: bei nichtigen Anlässen, ich stehe also nicht unter Mordverdacht o.ä. Kann die Polizei dann Gewalt anwenden, ist dann schon Gefahr im Verzug, nur weil ich meinen Ausweis unter Nutzung meines Hausrechtes nicht zeige?
Was ist, wenn ich die Tür nicht aufmache?

Zur Info: es geht mir hier ausschließlich um ein Interesse an rechtlichen Detailfragen und nicht darum, derartige Verhaltensweisen tatsächlich an den Tag zu legen: 24km/h zu schnell sind 40 EUR und 1 Punkt - dafür ärgere ich mich nicht rum....


Die Polizei will ja gar nicht in deine Wohnung, sondern nur deine Personalien feststellen. Das kann man auch gut an der Eingangstür machen. Die Rechtsgrundlage hat Klein-Fritzchen ja schon genannt. Und die Polizei kann auch einen gewissen Zwang anwenden, um deine Identität rauszufinden. Im schlimmsten Fall packen die dich ein und nehmen dich mit zur Wache. Das Verweigern der Personalien ist übrigens wieder eine eigene Ordnungswidrigkeit.
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tnd_de
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 5
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 16.06.05, 16:02    Titel: Antworten mit Zitat

qw hat folgendes geschrieben::

Im schlimmsten Fall packen die dich ein und nehmen dich mit zur Wache.


Ja, aber u.U. eben nicht ohne gegen meinen Willen meine Wohnung zu betreten und dadurch unverhältnismäßig zu handeln...

qw hat folgendes geschrieben::

Das Verweigern der Personalien ist übrigens wieder eine eigene Ordnungswidrigkeit.


Das ist wohl so, aber steht auf einem anderen Blatt Papier... :-)


Danke für die Anmerkungen.
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