Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Eine Baulast wird nicht in das Grundbuch eingetragen sondern in das Baulastenverzeichnis (beim Bauamt)
Da eine Baulast die unterschiedlichsten Inhalte haben kann, schränkt diese ihre (baurechtliche) Verfügungsgewalt über ihr Grundstück genau in dem Maß ein, wie die Baulast dieses ausweist.
Außerdem kann der Eigentümer des aus der Baulast bgünstigten Grundstücks ggf. gewisse Notrechte an ihrem Grundstück geltend machen.
Tip: Lassen sie die Finger davon oder verlangen als Gegenleistung den Wert ihres Grundstücks zuzüglöich künftig zu erwartender Rechtsanwalts- und Gerichtskosten.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.