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Karten-Urheberrechte verletzt als Freier Mitarbeiter

 
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Till
Gast





BeitragVerfasst am: 17.10.04, 14:07    Titel: Karten-Urheberrechte verletzt als Freier Mitarbeiter Antworten mit Zitat

Ich habe eine dringende Frage:

Ich arbeite seit einigen Jahren als freier Mitarbeiter für eine IT-Firma. Und zwar erstelle ich Webseiten für kleinen Unternehmen. Diese Aufträge gehen allerdings direkt an die Firma und ich arbeite sie nur aus (ich habe kein schriftrliches Arbeitsferhältnis mit dem Arbeitgebeber). D.h. sämtlicher Rechnungs- und Zahlungsverkehr geht über meinen Arbeitgeber für den ich arbeite.

Nun habe ich damals urheberrechtlich geschütztes Kartenmaterial auf Kundenseiten verwendet und war mir dessen nicht bewusst und mein Arbeitgeber hat sich die Seiten wohl entweder gar nicht oder nur superflüchtig angeschaut, denn sonst hätte er mich damals darauf aufmerksam gemacht, da er nämlich bescheid wusste, das die Rechte bei Eurocities liegen und das OKAY zur Veröffentlichung gegeben.

Nun meine Frage: Ich habe weder eine schriftliche Vereinbarung wer in solchen oder ähnlichen Fällen haften (Kunde, ich oder mein Arbeitgeber) und weiß nun nicht, wie es im Ernstfall aussehen würde, wenn alles auf mich geschoben wird. Wie gesagt, weder die Domains, noch im Impressum oder sonst wo werde ich erwähnt, nur mein Arbeitgeber und der Kunde.
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Gastx
Gast





BeitragVerfasst am: 17.10.04, 14:26    Titel: Re: Karten-Urheberrechte verletzt als Freier Mitarbeiter Antworten mit Zitat

Der Rechteinhaber wird sich an den Kunden wenden, dieser an die IT-Firma, und diese sich an dich. Jeweils mit der Forderung nach Schadensersatz, bei kleinen Landkarten meistens so um die 800 Euro.

Du schreibst einmal "freier Mitarbeiter" und dann wieder "Arbeitgeber". Anscheinend weißt du nicht genau ob du Unternehmer oder Angestellter bist. Davon kann es abhängen, ob du für deine Arbeit voll haftest oder nur mit dem "Idioten-Rabatt" der Arbeitnehmerhaftung. Da es allerdings kaum möglich ist, versehentlich fremdes Kartenmaterial zu verwenden, könnte auch bei einem Arbeitnehmer Vorsatz unterstellt werden.
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Till
Gast





BeitragVerfasst am: 17.10.04, 15:09    Titel: Re: Karten-Urheberrechte verletzt als Freier Mitarbeiter Antworten mit Zitat

Ich habe damals einfach nicht weiter drüber nachgedacht und war noch recht "frisch" auf dem Gebiet mit ~17 Jahren.

Die Sache sieht nocheinmal im Klartext so aus:

Ich habe kein schriftliches Arbeitsverhältnis mit meinem "Arbeitgeber" und bin demzufolge weder versichert noch haben wir schriftliche Vereinbarungen für solche Fälle getroffen, we rdie Haftung übernimmt. Bezahlt werde ich pauschal nach Aufwand, sprich Anzahl der Seiten in einem Web-Projekt.

Ich arbeite immer von daheim und meist kommen die Aufgaben per eMail. Rechnung, Bezahlung, Server/Webspace etc. läuft alles über meinen "Arbeitgeber" der auch die Aufträge an Land zieht. Der Kunde zahlt niemals an mich, sondern schließt den Kaufvertrag/Hosting-Vertrag mit meinem "Arbeitgeber" ab.
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Gastx
Gast





BeitragVerfasst am: 17.10.04, 15:34    Titel: Re: Karten-Urheberrechte verletzt als Freier Mitarbeiter Antworten mit Zitat

Jedenfalls solltest du dafür sorgen, daß die Karten sofort von den Internetseiten verschwinden. Es gibt eine Firma die auf die Suche und Verfolgung spezialisiert ist, deshalb ist die Gefahr entdeckt zu werden recht hoch. Siehe hier:

http://www.geka-online.de/ziele.html

Auf der sicheren Seite bist du mit der Löschung aber nicht, da der Verstoß bereits begangen wurde. Wenn der Verlag davon erfährt, wird er trotzdem Forderungen stellen. Wer dann meint man könne ihm nichts mehr beweisen, riskiert hohe Zusatzkosten.

Nur mal am Rande: du weißt, daß bei jedem Foto ebenfalls die Genehmigung des Fotografen (und ggf. der abgebildeten Person) nötig ist, und zwar speziell die Genehmigung für diese eine Veröffentlichung? Auch die Verwendung von Bildern aus Drucksachen des Kunden kann teuer werden.
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Till
Gast





BeitragVerfasst am: 17.10.04, 15:48    Titel: Re: Karten-Urheberrechte verletzt als Freier Mitarbeiter Antworten mit Zitat

die Rechtslage ist mir ja nun bekannt, ich will nur wissen wie ICH mich eventuell schützen kann, mein Arbeitgeber ist zwar ein sehr kollegialer Typ, aber ich einfach nur wissen wie und für wass ich belangt werden kann bzw. ob überhaupt, da ja u.a. kein schriftliches Arbeitsverhältnis - meine Arbeit wurde ja nicht einmal begutachtet hat, sonst wären die Karten aufgefallen und die betreffenden Seiten wären nie so online gegangen.

Die Karten sind natürlich sofort gelöscht worden.
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