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Jinx FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 26.01.2005 Beiträge: 122
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Verfasst am: 16.06.05, 12:55 Titel: Hilfe-Wohnung wird verkauft-wann muß ich raus? |
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Mein Vermieter hat mir heute auf den Anrufbeantworter gesprochen und mir mitgeteilt, dass er die Wohnung verkaufen will.
Wie lange kann ich noch in der Wohnung bleiben um mir was Neues zu suchen?
Muß nämlich erst noch Geld für Kaution und Umzug sparen.
Gibt es da nicht extra lange Kündigungsfristen?
Ausserdem hat er über meinen Parkettboden gemeckert, der sehr abgenutzt aussieht, so sah er aber schon vor 6 Jahren aus, als ich eingezogen bin in eine unrenovierte Wohnung
Wer hat ähnliche erfahrungen gemacht
Gruß
Jinx |
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yasha FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 26.04.2005 Beiträge: 630
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Verfasst am: 16.06.05, 13:00 Titel: Re: Hilfe-Wohnung wird verkauft-wann muß ich raus? |
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Jinx hat folgendes geschrieben:: |
1.Mein Vermieter hat mir heute auf den Anrufbeantworter gesprochen und mir mitgeteilt, dass er die Wohnung verkaufen will.
2.
Wie lange kann ich noch in der Wohnung bleiben um mir was Neues zu suchen?
Muß nämlich erst noch Geld für Kaution und Umzug sparen.
3.
Gibt es da nicht extra lange Kündigungsfristen?
4.
Ausserdem hat er über meinen Parkettboden gemeckert, der sehr abgenutzt aussieht, so sah er aber schon vor 6 Jahren aus, als ich eingezogen bin in eine unrenovierte Wohnung
Wer hat ähnliche erfahrungen gemacht
Gruß
Jinx |
1. Erst einmal egal solange keine Kündigung ins Haus flattert....entweder von deinem jetztigen Vermieter oder von dem der die Wohnung kauft (wird wenn nicht gekündigt wird neuer vermieter)
2.
Bis Kündigung kommt und wirksam wird (Kündigungsfrist)
3. Nein
4.
Wenn Zeugen da sind kein Problem, ansonsten ihn darauf ansprechen auf entsprechendes Alter des Bodens und das der ja schon vorher nicht mehr ganz der tollst war _________________ Alle Angaben ohne Gewähr, dass bedeutet das ich es nicht mag wenn man auf mich schiesst |
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Strider FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 16.06.05, 13:01 Titel: |
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Erstmal muss ein Käufer gefunden werden. Dieser muss die Wohnung kaufen, erst wenn der Käufer im Grundbuch steht kann dieser wegen Eigenbedarf kündigen. Dann gilt je nach Mietdauer eine Kündigungsfrist von 3,6,9 Monaten.
Extra lange Kündigungsfristen gibt es nicht, es gibt nur eine Kündigungsbeschränkung. Diese gilt nur wenn aus dem Haus in dem der Mieter die Wohung gemietet hat, aufgeteilt wird und Wohnungseigentum gegründet wurde. Wichtig ist das der Mieter zum Zeitpunkt der Umwandlung in der Wohung schon wohnte. Dann hat er 3 bis 10 Jahre Kündigungsschutz. |
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Jinx FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 26.01.2005 Beiträge: 122
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Verfasst am: 16.06.05, 13:10 Titel: |
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Danke für die Antworten, ich bin halt jetzt schon ein wenig überrumpelt von den Verkaufabsichten.
Aber da es sicher eine Weile dauert bis ein Käufer gefunden wird,(die Wohnung istnicht besonders schön)bleibt mir etwas Zeit. |
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Dotore Interessierter
Anmeldungsdatum: 31.05.2005 Beiträge: 5
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Verfasst am: 16.06.05, 15:03 Titel: |
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Mach Dir erst mal keine Sorgen.
Eine vermietete Wohnung verkauft sich sowieso nicht so schnell. Ausserdem hat Dein jetztiger Vermieter und auch der neue Vermieter Kündigungsfristen einzuhalten, an denen ist nichts zu rütteln.
Was den Parkettboden angeht, würde ich Deinen Vermieter einfach mal darauf hinweisen, dass der Boden schon xx Jahre alt ist. Sofern Du ihn immer ordentlich gepflegt hast und nicht mit zu agressiven Mitteln geputzt hast unterliegt auch ein Parkettboden einem gewissen verschleis.
Nach meiner Kenntnis ist auch die heutige Rechtsprechung immer mehr der Ansicht, dass die Instandhaltung des Bodens dem Vermieter obligt.
Vielleicht sprichst Du Deinen Vermieter auch mal an, was die WOhnung denn kosten solle und er sich vorstellen könnte, diese an Dich zu einem günstigeren Preis oder Ratenkauf zu verkaufen, wenn sowas für Die in Frage kommt. |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 16.06.05, 15:24 Titel: |
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Jinx hat folgendes geschrieben:: | Danke für die Antworten, ich bin halt jetzt schon ein wenig überrumpelt von den Verkaufabsichten.
Aber da es sicher eine Weile dauert bis ein Käufer gefunden wird,(die Wohnung istnicht besonders schön)bleibt mir etwas Zeit. |
Als Mieter haben Sie im übrigen auch ein Vorkaufsrecht für die von Ihnen bewohnte Wohnung.
Erst wenn Sie Ihr Vorkaufsrecht nicht ausüben kann Ihr Vermieter die Wohnung anderweitig veräussern. |
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Philipp G. Beyer FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 21.09.2004 Beiträge: 159
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Verfasst am: 16.06.05, 15:28 Titel: |
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Zur Einnerung und Beachtung in der Zukunft:
Gilt für Fragesteller und Antworter gleichermaßen:
Bitte keine individuelle Rechtsberatung im FDR!
Bevor Sie Ihren Beitrag schreiben, lesen Sie bitte den recht.de Knigge!
http://www.recht.de/phpbb/kb.php?mode=article&k=6
Vielen Dank! _________________ Die in diesem Forum gegebenen Hinweise können eine individuelle anwaltliche Rechtsberatung nicht ersetzen.
www.kanzlei-spanien.de |
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Strider FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 16.06.05, 15:32 Titel: |
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nebelhoernchen hat folgendes geschrieben:: |
Als Mieter haben Sie im übrigen auch ein Vorkaufsrecht für die von Ihnen bewohnte Wohnung.
Erst wenn Sie Ihr Vorkaufsrecht nicht ausüben kann Ihr Vermieter die Wohnung anderweitig veräussern. |
Dies gilt nur Wohnungseigentum gegründet wurde oder aber ein Vorkaufsrecht vereinbart wurde. Sonst hat der Mieter keinerlei Vorkaufsrecht. |
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