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Verfasst am: 16.06.05, 16:50 Titel: ALGII: Hausverkauf steht an -> Vorfälligkeitsregelungen
Hallo!
Folgende Ausgangssituation:
- 1994: Langsfristzins-Darlehen € 180.000, Laufzeit 13J, Tilgung kpt. im 13. Jahr durch LV, mtl. Zinszahlungen somit immer von € 180.000. Jederzeit Sondertilgungen in jeder Höhe möglich.
- 2001: Arbeitslos und Frau trennt sich -> Zinszahlungen erdrückendt
- 2003: Arbeitslosehilfe Status -> LV gekündigt und 1/2 vom Darlehen rückgeführt.
- mit Bank wird verhandelt, sodass Zins + Tilgung erträglichere konstante € 600 mtl werden. Festzinssatz 4,75 % f. 10 Jahre + Sondertilgung bis € 10.000 jährlich möglich.
- 2005: Hartz IV -> Tilgungsaussetzung wird bis 30.5. zugestimmt (Anm.: Hauskosten werden bei ALG II nur 6 mon. i.d.R.voll überommen)
- ab 1.7. ALGII nur über Fortzahlungsantrag (Pauschalsatz reicht nicht für Zinslast)
- Bank stimmt Tilgungsaussetzung nur bis 30.8 zu und will anschl die Fortführung bzw. Rückzahlung regeln.
Da Haus eigentlich nicht zu halten ist und Zwangsversteigung voraussehbar -> wird Hausverkauf mit hohem Verlust erwägt. Lt. Bank kommen dann noch beträchtliche Vorfälligkeitszinsen (ca.€ 8.000 bis € 10.000 ??) hinzu.
Fragen:
- hätte ein Bank die Situation in 2003 erkennen müssen evtl. ein Verkaufszwang in Zeitraum x nicht ausschliessen dürfen und mit einem vorzeitigem Verkauf rechnen müssen. Muss eine Vorfälligkeitsreglung explizit in den Bedingen aufgeführt sein?
- Gibt es Wege die Finanzierung beizubehalten, jährlich € 10.000 Sondertilgung vorzunehmen und den weniger werdenden Zinslast zu bedienen? Dafür z.B. als Sicherheit eine 8 jährige festverzinsliche "sichere" Anlage über € 80.000 (z.B. 3,5%) ab zu treten, um den "Schaden" halbieren zu können.
- Gibt es feste Vorschriften wie Banken sich refinanzieren müssen sodaß für den Kreditnehmer nachvollziehbar ist, woraus sich den "Schaden aus entgangenen Zinsen" errechnet? Ist die Refinanzierung immer"personalisiert" ( in der Höhe und am Darlehen gekoppelt)?
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