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Verfasst am: 16.06.05, 16:59 Titel: neues Kündigungsrecht bei gewerblicher Nutzung?
Hallo,
das neue Kündigungsrecht verkürzt ja die Kündigungsfristen für Mieter privater Wohnräume.
Doch wie sieht es bei gewerblichen Mietern (Vertragsschluss z.B. nach dem Jahr 2001) aus?
Ist eine automatische Verlängerung um 5 Jahre noch zulässig?
Wenn wirtschaftliche Gründe oder die Beendigung des Gewerbes nicht wichtig genug sind, um eine frsitlose Kündigung seitens des Mieters zu rechtfertigen, welche Gründe können dann herangezogen werden?
Kann z.B. die (Risiko-)Schwangerschaft einer Einzelunternehmerin als wichtiger Grund gelten, der sie zur fristlosen Kündigung berechtigt?
Wäre nett, wenn mir jemand mit der schwierigen Materie etwas weiterhelfen könnte.
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