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Verfasst am: 17.10.04, 12:33 Titel: nie einen Bescheid erhalten?? ---> Sozialhilfe!
Zu meinem Sozialhilfeantrag vom april 03 habe ich nie einen Bescheid erhalten. Allerdings ist Sozialhilfe immer auf meinem Konto eingegangen.
Ist dieses denn so rechtmäßig? Wie sieht es aus mit den Einspruchsfristen? Kann ich dem Sozialamt mitteilen, dass ich bisher keinen Bescheid erhalten habe und müssen diese dann einen neuen Bescheid erteilen ? Die Nachweispflicht liegt doch beim Sozialamt,oder??
Verfasst am: 17.10.04, 14:16 Titel: Re: nie einen Bescheid erhalten?? ---> Sozialhilfe!
Willi hat folgendes geschrieben::
Zu meinem Sozialhilfeantrag vom april 03 habe ich nie einen Bescheid erhalten. Allerdings ist Sozialhilfe immer auf meinem Konto eingegangen.
Ist dieses denn so rechtmäßig? Wie sieht es aus mit den Einspruchsfristen? Kann ich dem Sozialamt mitteilen, dass ich bisher keinen Bescheid erhalten habe und müssen diese dann einen neuen Bescheid erteilen ? Die Nachweispflicht liegt doch beim Sozialamt,oder??
Willi
Das war denn eben einer der 77.000 Briefe, die täglich bei der Post verloren gehen. Sicherlich ist es kein Problem, einen neuen Ausdruck zu bekommen. Fristen beginnen erst ab Erhalt zu laufen, aber rückwirkende SH-Zahlungen sind in der Regel nicht möglich. Der Lebensunterhalt war offensichtlich gesichert. Es kommt natürlich darauf an, wegen was genau Widerspruch eingelegt werden soll.
Verfasst am: 17.10.04, 14:46 Titel: Re: nie einen Bescheid erhalten?? ---> Sozialhilfe!
Danke für deine schnelle Antwort.
Der Antrag wurde bereits im April gestellt und die Zahlung erfolgte auf meinem Konto erst ab August 2003. Sicherlich weil ich zu diesem Punkt noch andere Sozialleistungen bekommen. Diese Sozialleistungen wurden mir allerdings jetzt rückwirkend gestrichen.
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