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Vorliegender Mangel nach Einzug?

 
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Correl
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Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 16.06.05, 18:06    Titel: Vorliegender Mangel nach Einzug? Antworten mit Zitat

Eine Whg. wird von einem neuen Mieter bezogen. Diese besitzt keine eingerichtete Küche. Nachdem nun u.a. ein Herd angeschafft wurde, soll dieser angeschlossen werden, was durch den Mieter selbst vorgenommen werden möchte, da er diesbzgl. Kenntnisse hat. Nun stellt sich aber dabei heraus, dass kein Strom auf dem Starkstromanschluss vorhanden ist und es ist auch nicht zu klären, warum. Ein Elektriker muss hinzugezogen werden. Sind die Kosten nun vom Mieter oder vom Vermieter zu tragen?
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 16.06.05, 19:19    Titel: Antworten mit Zitat

Ein E-Herd sollte grundsätzlich von einem Fachmann angeschlossen werden.
Sie haben ja selbst erfahren, wie weit Sie mit Ihren "diesbzgl. Kenntnisse" gekommen sind. Entweder Fachmann oder Laie, und der hat an einem Herdanschluß absolt nix zu suchen.

Sinnvoll für die Klärung wer die Kosten trägt, wäre wohl wenn Sie posten wo genau das Problem lag.
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