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Mietkaution erst nach 3 Jahren?

 
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ck
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Anmeldungsdatum: 15.06.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 15.06.05, 18:25    Titel: Mietkaution erst nach 3 Jahren? Antworten mit Zitat

Unser Vermieter hat bisher auf die Zahlung der Kaution (nicht schriftlich) verzichtet. Nach über drei Jahren besteht er nun darauf. Zwar ist die Kaution im Mietvertrag enthalten, aber gibt es da eine Art "Verjährung"?
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Meiner-einer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 15.06.05, 18:40    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, ist ja ganz klarer Vertragsbestandteil.
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Werner
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 16.06.05, 06:54    Titel: Re: Mietkaution erst nach 3 Jahren? Antworten mit Zitat

ck hat folgendes geschrieben::
Unser Vermieter hat bisher auf die Zahlung der Kaution (nicht schriftlich) verzichtet. Nach über drei Jahren besteht er nun darauf. Zwar ist die Kaution im Mietvertrag enthalten, aber gibt es da eine Art "Verjährung"?



Wieso könnte man der Meinung sein das wenn der VM nicht schriftlich auf die Kautionverzichtet, diese nicht zu leisten braucht? Die Kaution ist spätestens am Anfang des Mietverhältnisses (auch in 3 Monatsraten) fällig. Hier ist es ein Zahlungsverzug, was sogar den VM berechtigen kann das MV zu kündigen.
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flo2
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.03.2005
Beiträge: 876
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 16.06.05, 20:31    Titel: Antworten mit Zitat

Nur zur Info... http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=28991
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