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Verfasst am: 15.06.05, 18:25 Titel: Mietkaution erst nach 3 Jahren?
Unser Vermieter hat bisher auf die Zahlung der Kaution (nicht schriftlich) verzichtet. Nach über drei Jahren besteht er nun darauf. Zwar ist die Kaution im Mietvertrag enthalten, aber gibt es da eine Art "Verjährung"?
Verfasst am: 16.06.05, 06:54 Titel: Re: Mietkaution erst nach 3 Jahren?
ck hat folgendes geschrieben::
Unser Vermieter hat bisher auf die Zahlung der Kaution (nicht schriftlich) verzichtet. Nach über drei Jahren besteht er nun darauf. Zwar ist die Kaution im Mietvertrag enthalten, aber gibt es da eine Art "Verjährung"?
Wieso könnte man der Meinung sein das wenn der VM nicht schriftlich auf die Kautionverzichtet, diese nicht zu leisten braucht? Die Kaution ist spätestens am Anfang des Mietverhältnisses (auch in 3 Monatsraten) fällig. Hier ist es ein Zahlungsverzug, was sogar den VM berechtigen kann das MV zu kündigen.
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