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Gast
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Verfasst am: 16.06.05, 20:41 Titel: wann zahlt risiko-lebendversicherung ? |
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| Zahlt eine Risiko-lebens-versicherung nur bei Unfall-tod oder auch nach krankheiten, etc...? |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 16.06.05, 20:50 Titel: Re: wann zahlt risiko-lebendversicherung ? |
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| wunderglaube hat folgendes geschrieben:: | | Zahlt eine Risiko-lebens-versicherung nur bei Unfall-tod oder auch nach krankheiten, etc...? |
Üblicherweise bei beidem.
Genaueres erfahren Sie durch Lesen Ihrer Versicherungspolice und -bedingungen. |
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Gast
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Verfasst am: 16.06.05, 20:54 Titel: |
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Auf was muß ich beim abschluss achten ? ich wiege auch über 100 kg, kann das zur ablehnung führen und ist es ratsam erst eine versicherung abzuschließen & dann, sich gründlich untersuchen zu lassen ? Ich habe angst das ich evt. doch krank sein könnte(keine anhaltspunkte, aber lange nicht beim arzt)....
danke für ihren rat... |
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Gast
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Verfasst am: 16.06.05, 20:59 Titel: |
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zusatz: ich bin am abnehmen und werde sicherlich fallst es mal zu einer leistung kommt
abgenommen haben. meine sorgen beziehen sich nur auf die unetrlagen des arztes. wenn ich/bzw. familienmitgleider z.b in 15. jahren die leistung beantragen udn in den unterlagen steht ich habe kurz nach abschlus mehr gewogen wie im vertrag...was dann ? nehme an, in einfachen arzt-unterlagen ist das durchaus vermerkt... |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 16.06.05, 21:00 Titel: |
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| wunderglaube hat folgendes geschrieben:: | Auf was muß ich beim abschluss achten ? ich wiege auch über 100 kg, kann das zur ablehnung führen und ist es ratsam erst eine versicherung abzuschließen & dann, sich gründlich untersuchen zu lassen ? Ich habe angst das ich evt. doch krank sein könnte(keine anhaltspunkte, aber lange nicht beim arzt)....
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Das hängt ganz entscheidend von den folgenden Gesichtspunkten ab:
- den Annahmebedingungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft
- Ihren bisherigen Vorerkrankungen (vorvertragliche Anzeigepflicht)
- der gewünschten Versicherungssumme
- Ihrer Körpergrösse (100 kg müssen ja kein Übergewicht sein, wenn Sie zum Beispiel 2,10 Meter gross sind) |
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Gast
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Verfasst am: 16.06.05, 21:02 Titel: |
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| leider bin ich nur 1,75 groß. wenn ich jetzt aber einen zuschlag zahle und dann abnehme, kann man den ja siche rnicht mehr zurücknehmen, oder ? bitte ich um antworten auf meine fragen in zusatz...möchte keinen fehler machen. |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 16.06.05, 21:02 Titel: |
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| wunderglaube hat folgendes geschrieben:: | zusatz: ich bin am abnehmen und werde sicherlich fallst es mal zu einer leistung kommt
abgenommen haben. meine sorgen beziehen sich nur auf die unetrlagen des arztes. wenn ich/bzw. familienmitgleider z.b in 15. jahren die leistung beantragen udn in den unterlagen steht ich habe kurz nach abschlus mehr gewogen wie im vertrag...was dann ? nehme an, in einfachen arzt-unterlagen ist das durchaus vermerkt... |
Das wäre eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht = arglistige Täuschung oder auch Betrug.
Wenn Sie so etwas vorhaben sollten, schliessen Sie besser erst keine Lebensversicherung ab.
Die Versicherungsbeiträge können Sie sich getrost sparen und in einen Gulli Ihrer Wahl werfen ... |
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Gast
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Verfasst am: 16.06.05, 21:05 Titel: |
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| Also erst abnehmen oder wie ist das gemeint ? ich meine wenn ich heute eine abschließe und in 1-2 wochen stellt der arzt etwas fest, ist doch kein betrug oder ? |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 16.06.05, 21:14 Titel: |
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| wunderglaube hat folgendes geschrieben:: | | Also erst abnehmen oder wie ist das gemeint ? ich meine wenn ich heute eine abschließe und in 1-2 wochen stellt der arzt etwas fest, ist doch kein betrug oder ? |
Doch, denn Sie wissen ja heute bereits um den Sachverhalt und schieben den Arztbesuch nur auf, weil Sie vorher noch schnell eine Lebensversicherung abschliessen wollen. |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 16.06.05, 21:15 Titel: |
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Wenn Sie zum Zeitpunkt des Abschlusses einer Risikolebensversicherung stark übergewichtig sind, werden Sie je nach Gesellschaft entweder abgelehnt oder Sie müssen einen Risikozuschlag bezahlen.
Wenn Sie im zweiten Fall während der Laufzeit der Versicherung gravierend abnehmen, können Sie mit der Versicherung jederzeit über eine Reduzierung oder den Wegfall des Risikozuschlages verhandeln. |
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Gast
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Verfasst am: 16.06.05, 21:22 Titel: |
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moment mal, ich habe keinen anlass zu glauben da sich krank bin. fühle mich 100 % fit !
im november plane ich jedoch einen längeren urlaub und demnächst eine gründliche untersuchung diesbezüglich. die versicherung will ich noch nächste woche machen, weil ich dann urlaub habe. kann das probleme bereiten im ernstfall (siehe vorige frage)? außerdem nehem ich auch stetig ab und habe in 3-4 wochen sicher schon unter 100 kg, etc...
ich habe angst, das es eben als betrug ausgelegt wird wenn ein paar wochen nach abschluß etwas gefunden werden würde...von was ich aber auf keinen fall ausgehe, da ich noch vorhabe ein paar jahre glücklich im ausland zu verbringen ! |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 16.06.05, 21:25 Titel: |
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Dann machen Sie doch am besten folgendes:
Wählen Sie eine Lebensversicherung Ihres Vertrauens aus und stellen Sie einen Antrag.
Seien Sie bei allen Angaben (insbesondere bei den Gesundheitsfragen) unbedingt absolut ehrlich (= wahrheitsgemäss und vollständig).
Warten Sie dann einfach ab, was die Versicherungsgesellschaft zu Ihrem Antrag sagt ... |
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Gast
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Verfasst am: 16.06.05, 21:30 Titel: |
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hmm...eine ablehung bedeutet nie mehr eine versicherung bei derjenigen gesellschaft ? wenn ich jetzt weiß, das ich in 4 wochen (vor dem ersten arzt-besuch)so und soviel wiege, kann ich das nicht eintragen ?
außerdem was ist wenn ich nach abschluß in den nächsten jahren zunehme ? jetzt will ich schlank werden , aber was kommen wird kann ich nicht ahnen....
mein hauptproblem ist aber vorwiegend, was passiert wenn jetzt wirklich etwas festgestellt würde, wie z.b . bluthochdruck. das liegt ja in den akten. in 10. jahren oder wann auch immer sterbe ich am herzinfarkt . macht das meinen angehörigen streß ?
oder sollte ich jetzt irgendetwas finden, was dann ?
wie gesagt, ich fühle mich fit und weiß auch, das ich bald schlank bin. |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 16.06.05, 21:34 Titel: |
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| wunderglaube hat folgendes geschrieben:: | | wie gesagt, ich fühle mich fit und weiß auch, das ich bald schlank bin. |
Dann stellen Sie doch einen Antrag. |
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Gast
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Verfasst am: 16.06.05, 21:35 Titel: |
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| aber was ist wenn jetzt doch etwas gefunden würde ? gibt es eine zeit nach abschluß die kritisch ist ? |
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