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Verfasst am: 16.06.05, 11:09 Titel: Versorgungsanspruch bei einer Heirat nach dem 65 Lebensjahr
Hallo, Forum )
A, Landesbeamter Berlin - Versorgungsempfänger, heiratet im Alter von 66 Jahren B.
Frage: hat B nach dem Tod von A einen Hinterbliebenenversorgungsanspruch, gegebenenfalls nach einer Wartezeit, oder ist der Anspruch durch die Heirat nach dem 65 Lebensjahr des A nichtig?
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