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recht.de :: Thema anzeigen - Versorgungsanspruch bei einer Heirat nach dem 65 Lebensjahr
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Versorgungsanspruch bei einer Heirat nach dem 65 Lebensjahr

 
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michyK
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 16.06.05, 11:09    Titel: Versorgungsanspruch bei einer Heirat nach dem 65 Lebensjahr Antworten mit Zitat

Hallo, Forum Smilie)

A, Landesbeamter Berlin - Versorgungsempfänger, heiratet im Alter von 66 Jahren B.
Frage: hat B nach dem Tod von A einen Hinterbliebenenversorgungsanspruch, gegebenenfalls nach einer Wartezeit, oder ist der Anspruch durch die Heirat nach dem 65 Lebensjahr des A nichtig?

Danke für jede Antwort/Hinweis.

michyK
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Rupi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.11.2004
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 17.06.05, 07:38    Titel: Antworten mit Zitat

B hat keinen Anspruch auf Witwengeld - siehe § 19 Abs. 1 Nr. 2 BeamtVG.
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michyK
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 17.06.05, 07:57    Titel: Antworten mit Zitat

Danke !!! Smilie
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