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Verfasst am: 17.06.05, 06:49 Titel: Hausmeister tut nichts für sein Geld, Vermieter mobbt
Folgender Fall:
In unserem 9-Familienhaus ist ein Mieter Hausmeister, dieser tut aber so gut wie nichts für sein Geld, auch die Verwalterin sorgt nicht dafür das die allgemein zugänlichen Gebäudeabschnitte ordnungsgemäß Instandgehalten und gereinigt werden.
Es kommt dank Harz VI leider immer wieder dazu das mehere mieter mit den Mietzahlungen ca. 5-10 Tage in Verzug geraten, dieses ist der Verwalterin Grund genug im Haus zu verbreiten das Sie diese Mieter Rausekeln will.
Nun meine Frage:
Haben Mieter ( wie?) die Möglichkeit einen Verwalter abzusetzen? Ebenso einen Hausmeister?
Ist die Verwalterin Verpflichtet das Aufgabengebiet des Hausmeisters Offenzulegen?
Welche Möglichkeiten haben wir den Hausmeister zu zwingen seine Arbeiten zu erledigen?
Noch eine Weitere Frage: Müssen unsere Stromzähler nicht den Mietern offen zugänglich sein, oder darf die Verwalterin diese Verschlossen halten, so das die Mieter um erlaubniss bitten müssen wenn Sie Ihren Zähler seheh/ablesen möchten?
Glühbirnen im Treppenhaus sind defekt, wann muss ein Hausmeister diese erneuert haben?
Leider noch eine Frage:
" Mietparteien haben Ihren Partner zu sich aufgenommen, im Grunde genommen also kein Besuch, diese Partner sind aber nicht unter der Gleichen Adresse gemeldet, da diese einen anderen angemeldeten Wohnsitz haben, kann die Verwalterin Verbieten das diese Personen sich in der Mietsache aufhalten, bzw, dort wohnen?
Im Vorraus schon einmal vielen Dank,
Gruß
Marco
Nein die Mieter haben keine Möglichkeit einen Verwalter oder Hausmeister abzusetzen, allein schon aus dem Grund das se kein Vertragspartner mit beiden sind. Verträge zwischen Verwaltung und Hausmeister müssen dem Mieter nicht offen gelegt werden.
Wenn der Hausmeister seine Aufgaben nur unzureichend erledigt, sollten die Mieter sich schriftlich bei Ihrem VM und Hausverwaltung beschweren.
Die Glühbirnen sollten sofort erneuert werden. Dafür is der Hausmeister ja da, dieser kann natürlich erst tätig werden wenn er von dem Mangel kenntnis hat.
Die Partner müssen dem VM gemeldet werden wenn sie dort wohnen, zustimmen muss der VM dem nicht weil es sich um die Partner und nicht um Dritte handelt. Er muss aber informiert werden, schon alleine damit er die Nebenkosten anpassen sprich erhöhen kann.
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