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Banken u. Schadensbegrenzungspflicht bei Umschuldungsdarl?

 
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Peerki
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 17.06.05, 09:40    Titel: Banken u. Schadensbegrenzungspflicht bei Umschuldungsdarl? Antworten mit Zitat

Wird ein Darlehen umgeschuldet, dann sind immer 2 Parteien involviert. Bank und Kunde, die im neuen Vertrag die Bedingungen für die Zukunft abwegen und vereinbaren.

Bankseits dürfte zutreffen:
Dipl. Volkswirte der Banken analysieren i.d.R. immer kritischer, realistischer und vorausschauender als Politik und Presse jemals zugeben würden. Kundenrating und Basel II-Normen werden schon angewandt: man kennt Kontobewegungen und -verhalten des Kunden sehr genau.

Angenommen es gab ein Hausdarlehen, daß jederzeit getilgt werden konnte aber noch einen hohen variablen Zinssatz hatte. Kunde wird später Arbeitslos und bedient mit Mühe den Vertrag weiterhin. Tilgt auf einem Schlag mehr als die Hälfte als er in die Arbeitslosenhilfe abrutscht. Kunde ist 2003 unsicher über weitere Zukunft, Bank weisst das und es kommt einen Vertrag zustande mit niedrigerem Zinssatz, Sondertilgung 10% p.a. und vorallem vermeintlich tragbarem Zins- und Tilgungslast.
Mit den danach folgenden Hartz IV-Diskusionen verdüstert sich das Bild aus Sicht der Kunden. Kunde beschliesst Anfang 2004 Haus zu verkaufen und informiert Bank darüber. Ab Jan. 2005 wird es richtig düster. Mitte 2005 findet sich ein Käufer und Bank redet von Vorfälligkeitszinsen, die weder in den Bedingungen noch bei den neuen Vertragsbesprechungen direkt genannt wurde.

Kann die Bank angelastet werden, dass sie Ihre bankinterne Vorschau/Ranking den Kunden gegenüber verniedlich hat und den Kunden im Falle einer (sehr wahrscheinliche!) Aufgabe des Hauses nicht aufgeklärt hat, daß -anders als beim abzulösenden Darlehen- nun aber zusätzlich Vorfälligkeitszinsen anfallen (Anm.: eigentlich Vertragsstrafe weil Kunde in Not Restdarlehen vorzeitig zurückzahlt: anstatt in 20 Jahre bereits nach 2 Jahre)
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 20.06.05, 10:24    Titel: Antworten mit Zitat

Der Bank gegenüber hier eine Schadensersatzpflicht wegen Falschberatung durchzusetzen dürfte sehr schwierig sein.

Zunächst einmal entsprach die in 2003 vereinbarte Vertragsgestaltung dem Wunsch und Interesse des Kunden:
- Raten waren tragbar
- Zinsen waren niedrig
- Risiko der Zinserhöhung war abgedeckt
- Kunde wollte Haus langfristig halten

Auch entsprach die Vertragsgestaltung der damaligen Markteinschätzung der Fachwelt:
- Zinsen waren historisch niedrig
- Allgemein wurden Zinserhöhungen erwartet

Die Fähigkeit, in die Zkunft zu schauen und zu wissen, dass die Zinsen sinken und Hartz4 beschlossen werden würde, kann von einer Bank weder geleistet noch eingefordert werden.

Zu den konkreten Punkten:
- Die Bank ist generell nicht verpflichtet, Einzelheiten Ihrer Ratingverfahren und -ergebnisse dem Kunden mitzuteilen. Abgesehen hiervon wäre dies hier auch nicht hilfreich. Dass bei dieser Finanzierung das Einkommen des Kunden nur knapp reicht, war allen Beteiligten klar. Aus diesem Grund wurde ja die Tilgung geleistet und das Darlehen umgeschuldet.
- Ein Nachweis, dass die Bank davon ausging, dass die Aufgabe des Hauses während der Vertragslaufzeit "sehr wahrscheinlich" war, dürfte nicht zu führen sein. Zum einen, da die Raten in 2003 ja "vermeintlich tragbar" waren. Zum anderen, da die Bank bei einer derartigen EInschätzung den Vertrag ja gar nicht abgeschlossen hätte.
- Eine Verpflichtung, zur Aufklärung über das Entstehen einer Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Vertragsauflösung ist ebenfalls sehr schwer zu konstruieren. Es besteht ja kein vertragliches Recht auf Vertragsauflösung. Von daher muss die Bank davon ausgehen, dass der Vertrag über die volle Laufzeit eingehalten wird.

Ein Beratungsfehler läge m.E. nur dann vor, wenn der Kunde im Rahmen der Vertragsverhandlung deutlich zum Ausdruck gebracht hätte (und dies auch beweisen könnte), dass eine Verkaufsabsicht besteht.

Hinweis: Dies ist meine Privatmeinung und keine Rechtsberatung.
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 20.06.05, 10:25    Titel: Antworten mit Zitat

Der Bank gegenüber hier eine Schadensersatzpflicht wegen Falschberatung durchzusetzen dürfte sehr schwierig sein.

Zunächst einmal entsprach die in 2003 vereinbarte Vertragsgestaltung dem Wunsch und Interesse des Kunden:
- Raten waren tragbar
- Zinsen waren niedrig
- Risiko der Zinserhöhung war abgedeckt
- Kunde wollte Haus langfristig halten

Auch entsprach die Vertragsgestaltung der damaligen Markteinschätzung der Fachwelt:
- Zinsen waren historisch niedrig
- Allgemein wurden Zinserhöhungen erwartet

Die Fähigkeit, in die Zkunft zu schauen und zu wissen, dass die Zinsen sinken und Hartz4 beschlossen werden würde, kann von einer Bank weder geleistet noch eingefordert werden.

Zu den konkreten Punkten:
- Die Bank ist generell nicht verpflichtet, Einzelheiten Ihrer Ratingverfahren und -ergebnisse dem Kunden mitzuteilen. Abgesehen hiervon wäre dies hier auch nicht hilfreich. Dass bei dieser Finanzierung das Einkommen des Kunden nur knapp reicht, war allen Beteiligten klar. Aus diesem Grund wurde ja die Tilgung geleistet und das Darlehen umgeschuldet.
- Ein Nachweis, dass die Bank davon ausging, dass die Aufgabe des Hauses während der Vertragslaufzeit "sehr wahrscheinlich" war, dürfte nicht zu führen sein. Zum einen, da die Raten in 2003 ja "vermeintlich tragbar" waren. Zum anderen, da die Bank bei einer derartigen EInschätzung den Vertrag ja gar nicht abgeschlossen hätte.
- Eine Verpflichtung, zur Aufklärung über das Entstehen einer Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Vertragsauflösung ist ebenfalls sehr schwer zu konstruieren. Es besteht ja kein vertragliches Recht auf Vertragsauflösung. Von daher muss die Bank davon ausgehen, dass der Vertrag über die volle Laufzeit eingehalten wird.

Ein Beratungsfehler läge m.E. nur dann vor, wenn der Kunde im Rahmen der Vertragsverhandlung deutlich zum Ausdruck gebracht hätte (und dies auch beweisen könnte), dass eine Verkaufsabsicht besteht.

Hinweis: Dies ist meine Privatmeinung und keine Rechtsberatung.
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Peerki
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 20.06.05, 21:43    Titel: Antworten mit Zitat

vielen Dank Karsten11!

Der Beitrag ist wirklich schlüssig und nachvollziehbar. So könnte der Bank in der Tat überzeugend argumentieren und Ähnliches hätte ich auch angenommen.

Der Beweislast i.S. Beratungsfehler dürfte schwer sein und führt letztendlich dazu, dass die Geschäftsbeziehung vergiftet würde. Allerdings, hilft dieser Beitrag insofern, als daß man genau diese Sicht der Dinge ruhig gegenüber dem Kreditberater äußern sollte, schon um damit einen künftigen guten Verhandlungssniveau zu suggerieren.
Die Feststellung, daß es zwar fair und schön wäre, wenn die Bank über seinen Schatten springt, aber auch, daß man seine Standpunkt respektiert, die gesetzl. "kann"- Rahmen voll aus zu schöpfen, hilft sicherlich.
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