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Ablese von Heizung

 
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Lindana
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.06.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 17.06.05, 20:16    Titel: Ablese von Heizung Antworten mit Zitat

Hallo
in Familie Bs Wohnung wurde diese Woche die Heizung abgelesen. Aber diesesmal wurde der Familie gar keine Kopie der Ablese schein dagelessen, ebensowenig musste Familie B auf irgendetwas unterzeichnen. Auf Frau Bs direkte nachfrage ob die Ablese Kopie irgendwo liegen wurde, bekam sie die Aussage, dass diese Bescheid der Familie zugesendet werden sollte.
Dies erscheint Familie B aber sehr komisch, sie haben gar keine Zahlen gesehen, sie haben gar nichts unterschrieben und haben bislang auch keine Kopie. Ist dies Rechtlich eigentlich in Ordnung?
Familie B hat bedenken, daß man a) die Zahlen verfalschen könnte (wie soll Familie B tatsächlich nachweisen können, daß die Zahlen die hoffentlich zugeschickt werden die richtige Zahlen sind?)
und b) das Familie B vorgeworfen werden kann, sie hätten selbst die Ablese und Austausch vorgenommen um die richtige Zahlen (also verbrauch) zu verschleiern.

Weiss da jemanden Rat wie sich Familie B verhalten sollte?

Danke!

Grüße,

Lindana
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Karsten
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 18.06.05, 08:50    Titel: Antworten mit Zitat

Dieses Vorgehen ist mittlerweile Stand der Technik.
Der Mieter hat natürlich die Möglichkeit, die Werte vorher selber zu notieren und ggf. vom Ableser gegenzeichnen zu lassen. Die Unterschrift des Mieter war auch bloss ein Beweis für den Ableser, dass er auch da war.
Im Übrigen gewährleistet die Ablesequittung auch keine Richtigkeit der Ablesung selbst.
Rechtlich ist das völig in Ordnung.
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Lindana
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.06.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 18.06.05, 08:59    Titel: Antworten mit Zitat

danke schön! Aber wer soll denn im Zweifelsfall beweisen was Familie B nun tatsächlich für Heizkosten verursacht haben?

Danke!

Grüße,
Lindana
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Jade
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 18.06.05, 10:02    Titel: Antworten mit Zitat

Karsten hat folgendes geschrieben::
Die Unterschrift des Mieter war auch bloss ein Beweis für den Ableser, dass er auch da war.


sorry, wenn ich da widerspreche. Die Rechtsprechung wertet die Unterschrift des Mieters unter das Ableseprotokoll als Bestätigung der Richtigkeit der Ablesedaten.

**Ein Mieter, der ein Ableseprotokoll des Heizkostenverteilers unterschreibt, kann bei Erhalt der Abrechnung keinen Ablesefehler reklamieren.** (LG Berlin 64S 97/96)

Gruß, Jade
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