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Verfasst am: 14.10.04, 13:30 Titel: Bestandsschutz bei Granzbebauung
Hallo,
ich habe vor 7 Jahren ein Grundstück samt Bebauung (ca. 80 Jahre alt) geerbt, unteranderem ein Stallgebäude von 9,26 m Länge und ca. 4.90 m Höhe. Da sich die Bedürfnisse geändert haben, möchten wir dieses Stallgebäude als Garage nutzen. Dazu müßten wir allerdings die Tiefe des Gebäudes zu unserer Seite ändern, um dort ein Auto unterstellen zu können. Da es sich bei diesem Gebäude um Grenzbebauung handelt, bedarf dies der Zustimmung des Nachbarn, der aber seit Jahren (auch schon mit meinen Eltern) kein Wort mit uns redet und deshalb auch die Zustimmung verweigert. Für unseren Nachbarn würde sich durch diesen Umbau rein garnichts ändern, auch hätte er absolut keinen Nachteil dadurch.
Das Brandenburgische Baurecht sagt aus, das selbst durch den Einbau einer größeren Tür, der Bestandschutz erlischt. Das heißt, das Gebäude müßte auf eine mittlere Bauhöhe (Firsthöhe) von 3,00 m und einer Länge von 9,00 m zurückgebaut werden. Meiner Meinung steht in diesem Fall der Aufwand in keinem Verhältnis zum Nutzen und wie bereits erwähnt, hätte der Nachbar durch die bauliche Veränderung keinerlei Nachteile.
Gibt es da wirklich keine andere Lösung?
Anja
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