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Verwirkung von Grundrechten

 
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powerdrink
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Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 17.06.05, 22:36    Titel: Verwirkung von Grundrechten Antworten mit Zitat

ist es echt mal passiert, das einen Menschen seine Grundrechte aberkannt wurden=?
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 18.06.05, 00:33    Titel: Antworten mit Zitat

So lässt sich das nicht sagen.
Die gesamten Grundrechte lassen sich nicht verwirken.
Es muss unterschieden werden zwischen Bürger- und Menschenrechten(im Grundgesetz in den ersten 19 Artikeln zusammengefasst).
Die Würde, das Recht auf Leben oder körperliche Unversehrtheit zum Beispiel sind in Deutschland als Menschenrechte zu sehr geschützt und unveräußerlich.
Die Bürgerrechte, zum Beispiel Meinungsäßerung, Versammlungsfreiheit oder Vereinigungsfreiheit, dürfen eingeschränkt werden. Näheres regeln die Artikel 18 und 19 des Grundgesetzes.

Hilfreich sind zum Beispiel folgende Artikel:
http://de.wikipedia.org/wiki/Grundrechtsverwirkung
http://de.wikipedia.org/wiki/Grundrechtsverwirkungsverfahren


Hier erfährt man, dass es trotz mehrfacher Versuche noch nicht gelungen ist, eine dauerhafte Grundrechtsverwirkung vor dem BVerfG "durchzubringen".
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Hamster
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 18.06.05, 15:48    Titel: Antworten mit Zitat

Mir ist aus Erzählungen zumindest ein Fall bekannt muß irgendwo zwischen Anfang der 50er bis Ende der 60er Jahre gewesen sein, ging damals um einen Triebtäter, der glaube auf der Bahnstrecke Karlsruhe ---> Basel oder ähnlich Nachts im Zug Frauen vergewaltigte, sie hinterher umbrachte und die Leichen aus dem fahrenden Zug warf.
Inhaftiert wurde er glaube damals nach seiner Ergreifung glaube in Bruchsal, und auf Grund der ihm aberkannten Menschenrechte, wurde seine Nase auch recht schnell von Wärtern zum Pudding umgewandelt.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 18.06.05, 18:28    Titel: Antworten mit Zitat

1. Bitte keine urban legends verbreiten. Mit den Augen rollen

2. Wie schon erwähnt, können *Menschen*rechte nicht aberkannt werden.

3. Wieso im konkreten Fall eine Aberkennung der Bürgerrechte sinnvoll gewesen sein soll, erschließt sich nicht. Triebtäter und Serienmörder gibt es ja nun nicht so wenige, und die Aberkennung der o.a. Bürgerrechte hilft bei denen nicht - oder bringt der Entzug des Rechtes auf Versammlungsfreiheit etwas? Vielleicht für die Gründungsversammlung der TTMP (Triebtäter und Mörder Partei)? Auf den Arm nehmen
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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