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So lässt sich das nicht sagen.
Die gesamten Grundrechte lassen sich nicht verwirken.
Es muss unterschieden werden zwischen Bürger- und Menschenrechten(im Grundgesetz in den ersten 19 Artikeln zusammengefasst).
Die Würde, das Recht auf Leben oder körperliche Unversehrtheit zum Beispiel sind in Deutschland als Menschenrechte zu sehr geschützt und unveräußerlich.
Die Bürgerrechte, zum Beispiel Meinungsäßerung, Versammlungsfreiheit oder Vereinigungsfreiheit, dürfen eingeschränkt werden. Näheres regeln die Artikel 18 und 19 des Grundgesetzes.
Hier erfährt man, dass es trotz mehrfacher Versuche noch nicht gelungen ist, eine dauerhafte Grundrechtsverwirkung vor dem BVerfG "durchzubringen". _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Mir ist aus Erzählungen zumindest ein Fall bekannt muß irgendwo zwischen Anfang der 50er bis Ende der 60er Jahre gewesen sein, ging damals um einen Triebtäter, der glaube auf der Bahnstrecke Karlsruhe ---> Basel oder ähnlich Nachts im Zug Frauen vergewaltigte, sie hinterher umbrachte und die Leichen aus dem fahrenden Zug warf.
Inhaftiert wurde er glaube damals nach seiner Ergreifung glaube in Bruchsal, und auf Grund der ihm aberkannten Menschenrechte, wurde seine Nase auch recht schnell von Wärtern zum Pudding umgewandelt.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 18.06.05, 18:28 Titel:
1. Bitte keine urban legends verbreiten.
2. Wie schon erwähnt, können *Menschen*rechte nicht aberkannt werden.
3. Wieso im konkreten Fall eine Aberkennung der Bürgerrechte sinnvoll gewesen sein soll, erschließt sich nicht. Triebtäter und Serienmörder gibt es ja nun nicht so wenige, und die Aberkennung der o.a. Bürgerrechte hilft bei denen nicht - oder bringt der Entzug des Rechtes auf Versammlungsfreiheit etwas? Vielleicht für die Gründungsversammlung der TTMP (Triebtäter und Mörder Partei)? _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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