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Verfasst am: 18.06.05, 21:16 Titel: Preis nach Gutachten ausbezahlen.
Hallo zusammen!
Folgender Fall:
Ein PKW (A) wird von einem Fahrzeug (B) angefahren. (Lack- und Kratzspuren an Stoßstange)
Die Hapftpflichtversicherung von B schickt einen Gutachter, welcher Reparaturfreigabe erteilt und 2 Arbeitstage Reparaturzeit angibt.
Nun meine Frage: Wenn A sich den Nettobetrag des GHutachtens auszahlen lassen würde, welche Kosten könnte A der Haftpflicht von B noch in Rechnung stellen?
Können die Mietwagenkosten für die 2 Tage auch ohne Reparatur des Fahrzeugs veranschlagt werden?
Verfasst am: 18.06.05, 21:30 Titel: Re: Preis nach Gutachten ausbezahlen.
kaki hat folgendes geschrieben::
Können die Mietwagenkosten für die 2 Tage auch ohne Reparatur des Fahrzeugs veranschlagt werden?
Was ist das für eine Frage? Wenn du keine Mietwagenkosten hattest, kannst du natürlich auch keine als Schaden geltend machen. Wäre ja noch schöner....
Wäre es dann legitim den Nettopreis des Gutachtens auszahlen zu lassen --> mit dem Auto in die Werkstatt zu fahren --> den Schaden per Lackstift auf Rechnung (preiswerter als im Gutachten) beseitigen zu lassen und im Anschluss die Mietwagenkosten sowie die MwSt. erstatten zu lassen?
MfGKaiki
nutzungsausfallentschädigung gibt es nur für die tatsächliche zeit des ausfalles.
will man die kosten eines mietwagens, die ja deutlich höher sind, als die "normale" nutzungsausfallentschädigung, muss man sowieso eine rechnung einer mietwagenfirma einreichen...
ein versicherung ist nicht dafür da, um sich finanziell "gesund zu stossen", sondern nur dafür, um tatsächlich entstandene schäden auszugleichen...
im ürbigen würden sie bei ihrer konstruktion nur die mwst auf den lackstift erhalten. es wird nur die mwst erstattet die auch tatsächlich angefallen ist.... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
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