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J.Hampe
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.06.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 05.06.05, 17:10    Titel: LuftVZO Antworten mit Zitat

Wo finde ich die gesamte LuftVZO im Internet?
Wer weiß über die Umschreibung eines Militärflughafens in eine zivile Nutzung Bescheid?[/b]
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ATCler
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 333
Wohnort: Berg

BeitragVerfasst am: 06.06.05, 08:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo JHampe,

die aktuellen Gesetze und Verordnungen findest Du hier:
LuftVG:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/luftvg/index.html
LuftVZO:
http://www.luftrecht-online.de/regelwerke/pdf/luftvzo.pdf

Was die Nutzungsänderung eines militärischen Flugplatzes in einen zivilen Platz betrifft, bzw. die sogenannte "zivile Mitbenutzung" so ist u.a. dafür §6 Abs. 4 LuftVG zuständig.

Eine Rechtsprechung hierzu mit genügend Quellenangaben findest Du ebenfalls unter
http://www.luftrecht-online.de
Ein konkretes Beispiel zum Flugplatz Bitburg hier:
http://luftrecht-online.de/urteile/read/01-11-07.pdf
_________________
Grüße,
Thomas

Man muss nicht alles wissen, aber zumindest wo´s steht!
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Humming Bird
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 1
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 19.06.05, 07:12    Titel: Antworten mit Zitat

nicht nur §6 LuftVG sondern auch .....

§ 8 LuftVG

(5) Für die zivile Nutzung eines aus der militärischen Trägerschaft entlassenen ehemaligen Militärflugplatzes ist eine Änderungsgenehmigung nach § 6 Abs. 4 Satz 2 durch die zuständige Zivilluftfahrtbehörde erforderlich, in der der Träger der zivilen Nutzung anzugeben ist. Die Genehmigungsurkunde muß darüber hinaus die für die entsprechende Flugplatzart vorgeschriebenen Angaben enthalten (§ 42 Abs. 2, § 52 Abs. 2, § 57 Abs. 2 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung). Eine Planfeststellung oder Plangenehmigung findet nicht statt, jedoch muss das Genehmigungsverfahren den Anforderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechen, wenn die zivile Nutzung des Flugplatzes mit baulichen Änderungen oder Erweiterungen verbunden ist, für die nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Ein militärischer Bauschutzbereich bleibt bestehen, bis die Genehmigungsbehörde etwas anderes bestimmt. Spätestens mit der Bekanntgabe der Änderungsgenehmigung nach § 6 Abs. 4 Satz 2 gehen alle Rechte und Pflichten von dem militärischen auf den zivilen Träger über.

(6) Die Genehmigung nach § 6 ist nicht Voraussetzung für ein Planfeststellungsverfahren oder ein Plangenehmigungsverfahren.

(7) Absatz 5 Satz 1 bis 3 gilt entsprechend bei der zivilen Nutzung oder Mitbenutzung eines nicht aus der militärischen Trägerschaft entlassenen Militärflugplatzes.

Humming Bird
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