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Verfasst am: 17.06.05, 20:32 Titel: Verhör von Minderjährigen
Hallo,
mir hat heute eine Freundin einen Fall erzählt, den ich zeimlich heftig fand und den ich einfach mal zur Diskussion stellen möchte:
Sie und 2 Freundinnen (alle unter 18 ) waren einkaufen. In einem Geschäft wurden sie vom Ladendetektiv aufgehalten und wegen Diebstahlverdachts festgesetzt. Als es um das durchsuchen ihrer Taschen ging, schalteten sie dann die Polizei ein. Nachdem die Polizei eingetroffen war, wurden die Taschen durchsucht aber es ergab sich kein Hinweis auf einen Diebstahl in jenem Geschäft. Daraufhin machten sich die Ladendetektive daran, die Einkäufe aus den anderen Geschäften zu kontrollieren, währenddessen wurden die drei aufs Polizeirevier gebracht. Auf dem Polizeirevier wurde dann die gesamte Kleidung inklusive Unterwäsche untersucht (von einer weiblichen Poizeibeamtin). Ein Telefongespräch mit ihren Eltern wurde ihnen verwehrt, die Eltern wurden von den Beamten informiert. Nachdem sie sich nicht allzu beeindruckt zeigten wurden ihnen auch noch die Kommunikation untereinander verboten.
So verbrachten sie sechs Stunden auf dem Revier, die Ladendetektive konnten keine Beweise erbringen und sie mussten dann von einer Mutter abgeholt werden.
Von meinem Verständinis ist das doch ganz scharf an der Grenze zur Menschenrechtsverletzung, da sie ohne konkreten Anhaltspunkt längere Zeit festgehalten wurden, durch das ausziehen gedemütigt wurden und nicht mal selber ihre Eltern anrufen durften, geschweige denn einen Rechtsanwalt.
Und das die Ladendetektive auch die anderen Einkäufe kotrollierten kommt mir auch nicht so ganz koscher vor.
Zitat:
ohne konkreten Anhaltspunkt längere Zeit festgehalten wurden,
-> Es bestand der Verdacht einer Straftat, hier Ladendiebstahl. Als Zeuge fungiert hier ein Ladendetektiv der sowas normalerweise jeden Tag macht.
Zitat:
durch das ausziehen gedemütigt wurden
-> ganz normaler Vorgang. Man wird immer durchsucht. Dient der Auffindung weiterere Beweismittel (Diebesgut) oder gefährlicher Gegenstände. Hier wurde auch die Vorschrift der Gleichgeschlechtlichkeit beachtet
Zitat:
und nicht mal selber ihre Eltern anrufen durften
-> Eltern wurden informiert. Auch ganz normal.
Zitat:
geschweige denn einen Rechtsanwalt.
-> wenn sie das gewollt hätten, hätten sie das bestimmt auch gedurft. Steht auch in dem Belehrungstext das die Mädels unterschrieben haben...
Zitat:
Und das die Ladendetektive auch die anderen Einkäufe kotrollierten kommt mir auch nicht so ganz koscher vor.
-> dieses Recht obliegt nur der Polizei
Zuletzt bearbeitet von Eder am 18.06.05, 11:13, insgesamt 1-mal bearbeitet
Zitat:
ohne konkreten Anhaltspunkt längere Zeit festgehalten wurden,
-> Es bestand der Verdacht einer Straftat, hier Ladendiebstahl. Als Zeuge fungiert hier ein Ladendetektiv der sowas normalerweise jeden Tag macht.
Ich versteh die Sache ja auch soweit sie im Laden war und soweit sie nur den Laden betraf. Aber sobald es aufs Revier ging während die Ladendetektive die restlichen Einkäufe kontrollierten sehe ich die Verhältinsmäßigkeit nicht mehr gegeben.
Zitat:
Zitat:
durch das ausziehen gedemütigt wurden
-> ganz normaler Vorgang. Man wird immer durchsucht. Dient der Auffindung weiterere Beweismittel (Diebesgut) oder gefährlicher Gegenstände. Hier wurde auch die Forschrift der Gleichgeschlechtlichkeit beachtet
Ist wieder meines Erachtens die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben. Die Durchsuchung der Taschen brachte keinen Anhaltspunkt, das sie einen Diebstahl begangen hätten. Warum also auch noch die Unterwäsche kontrollieren, also das BH-Futter und den Zwickel der Unterhosen?
Und das die Gleichgeschlechtichkeit beachtet wird sehe ich als Selbstverständlichkeit, grade bei Minderhährigen.
Zitat:
Zitat:
geschweige denn einen Rechtsanwalt.
-> wenn sie das gewollt hätten, hätten sie das bestimmt auch gedurft. Steht auch in dem Belehrungstext das die Mädels unterschrieben haben...
Ist der auch gültig wenn ihen ein Minderjähriger unterschreibt? Schließlich kann er die Folgen seiner Handlung noch nicht voll Einschätzen, deshalt gibts ja auch Jugendstrafrecht.
-> ganz normaler Vorgang. Man wird immer durchsucht. Dient der Auffindung weiterere Beweismittel (Diebesgut) oder gefährlicher Gegenstände. Hier wurde auch die Forschrift der Gleichgeschlechtlichkeit beachtet
Ist wieder meines Erachtens die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben. Die Durchsuchung der Taschen brachte keinen Anhaltspunkt, das sie einen Diebstahl begangen hätten. Warum also auch noch die Unterwäsche kontrollieren, also das BH-Futter und den Zwickel der Unterhosen?
Und das die Gleichgeschlechtichkeit beachtet wird sehe ich als Selbstverständlichkeit, grade bei Minderhährigen.
Schon mal überlegt, daß man kleines Diebesgut überall am Körper und in Körperöffnungen, sowie in der Kleidung verstecken kann ?
Möchte nicht wissen, wieviele Lippenstifte schon von Mädels im Schritt aus den Kaufhäusern transportiert wurden.
Genauso verhält es sich mit gefährlichen Gegenständen wie Eder schon sagte.
Woher sollen die Beamten wissen, ob nicht eine ein Messer, ne Spritze, eine Rassierklinge etc.... mitführt und plötzlich sich oder andere versucht damit zu verletzen ?
Ergo wird genau durchsucht um solche Situationen zu vermeiden.
Schon mal überlegt, daß man kleines Diebesgut überall am Körper und in Körperöffnungen, sowie in der Kleidung verstecken kann ?
Möchte nicht wissen, wieviele Lippenstifte schon von Mädels im Schritt aus den Kaufhäusern transportiert wurden.
Wo ist denn dann die Grenze? Wenn ich dass jetzt richtig verstehe, heißt das doch, dass man jeden Besucher eines Ladens theoretisch einer kompletten Durchsuchung unterziehen kann, inklusive den Körperöffnungen, denn man kann sich auch etwas irgendwohin schieben.
Ich sag nichts gegen das durchsuchen der Taschen, aber meiner Meinung muss es irgendwo in der Ralation bleiben, oder es müssen konkrete Beweise vorhanden sein (Videoüberwachung, Sicherheitsetikett).
Was willste machen, wenn am Ende nach gründlicher Durchsuchung nichts gefunden wird, bleibt immer noch die Möglichkeit rechtlich gegen den anzeigenden vorzugehen, sprich gegen das Kaufhaus oder seinen Mitarbeiter.
Aber den Beamten kannst in diesem Fall keinen Vorwurf machen, die müssen bei Anzeige tätig werden, und dazu gehört nun auch mal die Eigensicherung in diesem Falle suche nach gefährlichen Gegenständen.
Dann muss quasi das Kaufhaus das Ausmaß der Untersuchung bestimmen? Denn auf die fällt ja dann das Ergebnis zurück.
Ich frage mich nur langsam, was ich machen könnte, wenn mir sowas passiert, weil es mir extrem unangenehm wäre. Zeter und Mordio zu schreien und sich zu wehren wäre wohl zum scheitern verurteilt und auch nicht der Lage zuträglich.
tja, das ist richtig. Dann bekommste ne Anzeige wegen Widerstand....und n blaues Auge gratis.
Das ist nun mal so, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, wird durchsucht. Ende. Und alles was in ein Polizeiauto einsteigt wird sowieso und immer durchsucht. Hab allerdings noch nie einen so geschilderten Fall erlebt....
Die Geschichten die alle so passieren, die dann ein Freund meines Freundes, deren Cousin erlebt hat. Naja, eine gute Geschichte muss net immer wahr sein. Als Betroffenes Mädchen würd ich die Geschichte auch ganz anders erzählen. Ich kann nur sagen, dass der Detektiv normalerweise Profi ist und seine Sache richtig macht. Die Polizei sowieso
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