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Verfasst am: 13.10.04, 20:42 Titel: Nachforderung einer Beweisgebühr
Hallo zusammen
Bin im Dezember letzten Jahres ohne Probleme geschieden worden. Am 09.12.2003 erhielt ich dann von meinem Rechtsanwalt die Kosten-Endabrechnung die auch sofort bezahlte.
Nach mehr als 9 Monaten also im August 2004 erhielt ich nun eine Nachforderung von meinem RA über eine sogenannte Beweisgebühr über 428 Euro.
Das ein Rechtsanwalt diese Gebühr auch bei einer Scheidung in Rechnung stellen kann ist mir bekannt, aber darf er 9 Monate später eine Nachforderung über diese Gebühr stellen???
Wäre für Hilfe wirklich dankbar!
möchte noch hinzufügen dass der RA meiner Frau diese Gebühr in Rechnung stellte und mein RA dagegen Einspruch einlegte.
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