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Ändert sich das Vereinsrecht von Bundesland zu Bundesland ?

 
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sht33de
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 1
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 19.06.05, 10:43    Titel: Ändert sich das Vereinsrecht von Bundesland zu Bundesland ? Antworten mit Zitat

Hallo,

Vor einigen Tagen haben wir uns mit Freunden zusammengefunden, um einen Verein in Berlin zu Gründen. Wir haben uns entsprechend Informationmaterial aus dem Internet verschaft.
Wir sind dabei auf eine PDF Datei mit dem Titel, Steuertipps gestossen. Diese erklärt das Vereinsrecht und gibt weitesgehend information über die Versteuerung, sprich ob man sich auf wirtschaftlicher oder nicht wirtschaftlicher Ebene befindet.

Diese Information gibt uns das Finanzminiterium aus Rheinland-Pfalz, gründen möchten wir den Verein in Berlin.
Gibt es Änderungen im Vereinsrecht sowie im streuerrechtlichen Therain von Bundesland zu Bundesland?

Danke für ihre Bemühungen

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Sven-Dresden
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.05.2005
Beiträge: 165
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 19.06.05, 23:38    Titel: Antworten mit Zitat

Alles Wesentliche zum Vereinsrecht in den §§ 21 ff. BGB geregelt. Das BGB ist ein Bundesrecht, somit ist auch das Vereinsrecht bundeseinheitlich geregelt. Dabei ist zu beachten, dass das BGB nur einen Rahmen bietet, welcher durch die vom Verein selbst gegebene Satzung inhaltlich ausgefüllt wird. Demnach stellt jeder Verein ganz individuelle Rechtsnormen für seine Mitglieder auf.

Bei der steuerrechtlichen Behandlung eines Vereins kann gesagt werden, dass bundeseinheitlich geregelt ist, wann es sich um einen wirtschaftlichen und wann um einen nichtwirtschaftlichen Verein handelt. Da dies im Einzelfall nciht immer zweifellsfrei abzugrenzen ist, können verschiedene Finanzämter zu unterschiedlichen Auffassungen kommen.

MfG

Sven
_________________
Abschließend sei nochmals erkärt, dass alles Geäußerte nur meine Meinung wiederspiegelt und auf keinen Fall eine Rechtsberatung darstellt.

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