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Vereinsgründung überhaupt sinnvoll ?

 
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fabse
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 12.06.05, 22:56    Titel: Vereinsgründung überhaupt sinnvoll ? Antworten mit Zitat

Hallo,

wir sind 7 Jugendliche aus dem Kreis Würzburg. Wir sind eigentlich jedes Wochenende auf Parties unterwegs usw, und einmal ist uns dann die Idee gekommen, dass wir ne Community gründen. Holen da dann auch noch ne domain und nen webauftritt. im prinzip wollen wir eine plattform von jugendlichen für jugendliche in und um würzburg sein. also locations wie discotheken oder bars bewerten, einen kalender auf dem neue parties verzeichnet werden usw.
sind etwa 7 leute die die seite immer up2date halten, partiebilder schießen usw.
die idee weiter wäre es jetzt gewesen, dass wir einen vereinanmelden und unsere mitglieder bei einer niedrigen monatlichen grundgebühr dann z.b. in clubs mit denen wir spezielle vereinbarungen treffen dann z.b. vergünstigungen bekommen ober gratis eintritt bei vorzeigen von einem vereinsausweis.
die gelder sollten dann auch noch für parties organisiert werden, oder fahrten in städte mit übernachtung für feiern usw. jetzt ist halt meine frage, ist da überhaupt nötig nen verein anzumelden oder geht das nicht auch so ?
wenn man einen vereinanmeldet, wo kann ich mich dann über alles gründlich informieren ? welche kosten auf mich zu kommen, wie es strukturiert sein muss, also buchhaltung, hab da auch scon hier was über satzungen usw gelesen. wie die verträge gestaltet werden müssen und welches alter man haben muss um einen vereinüberhaupt zu gründen oder ihn beitreten zu können, und dann natürlich auch noch, unter welcher kategorie so ein verein fallen würde.

könntet ihr da licht ins dunkle bringen ?

mfg
fabse
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Sven-Dresden
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.05.2005
Beiträge: 165
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 20.06.05, 00:09    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich sollte hier gefragt sein, ob nicht ein Gewerbe besser ist, aber die Entscheidung liegt bei Euch.

Sieben Leute braucht Ihr für einen Verein mindestens. Alles Wesentliche regelt das BGB in den §§ 21 ff. Mustersatzungen gibts im Netz genügend, dabei sollte aber gut ausgewählt werden. Zu empfehelen ist die Eintragung im Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht - hierbei fallen Notar- und Gerichtsgebürhen im kleineren Ramen an.

Der Zweick Eures Vereins ist wirtschaftlicher Natur und damit Steuerpflichtig.
Wichtig ist, ein Mitglied hat Rechte und Pflichten. D.h. ihr müsst eine Mitgliedervers. regelm. einberufen, auf welcher u.a. auch der Vereinsvorstand gewählt wird.
Ist wohl dann ein logistisches Problem, wenn Mitglieder aus dem gesamten Bundesgebiet anreisen sollen.

Ein Mindestalter für Vereinsmitglieder ist nicht zwingend vorgesschrieben, jedoch um wirksam auch gegenüber Dritten handeln zu können, bedarf es Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (Geschäftsfähigkeit).

MfG

Sven
_________________
Abschließend sei nochmals erkärt, dass alles Geäußerte nur meine Meinung wiederspiegelt und auf keinen Fall eine Rechtsberatung darstellt.

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