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Verfasst am: 03.04.05, 08:32 Titel: Erbrecht in Bosnien-Herzegowina
liebe forenbesucher, ich habe ein ziemliches problem: es geht darum, daß eine bosnisch-herzegowinische (bih) staatsangehörige u.U. bei einbürgerung in den deutschen staatsverband unter ausbürgerung in bih ihr erbrecht an den immobilien ihrer eltern verliert. ich habe leider keine aktuellen informationen zu den bestimmungen in bih, die regeln, ob und ggfs. welche immobilien in das eigentum von ausländern kommen dürfen.
allgemeine informationen sagen, daß früher gar kein eigentum durch ausländer an immobilien erworben werden konnte, heute jedoch wohn- und gewerbliche grundstücke erworben werden können.
das erbrecht -als eine form der eigentumsverschaffung- war auch sehr restriktiv geregelt, ausländer konnten gar keinen immobilienbesitz erben.
meine recherchen im" ferid, internationales erbrecht" waren erfolglos, bih ist dort nicht erwähnt. (oder ist etwa das von mir benutzte exemplar unvollständig?)
eine anfrage bei der deutschen botschaft in sarajevo blieb bislang unbeantwortet.
da die einbürgerung möglichst bald erfolgen soll, würde ich mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte ( z.b. in form von rechtsquellen-nachweisen oder rechtsprechung zu dem thema). ich bedanke mich schon jetzt für jede freundliche unterstützung.
-lennart-
hallo riki, vielen dank für die antwort, hat mir schon sehr geholfen. vielleicht hat ja jemand auch noch die passenden rechtsnormen parat???
vielen dank schon jetzt für weitere zuschriften -lennart-
die Gesetzesquelle ist das "Zakon o vlasnistvu i drugim stvarnim pravima" (Gesetz über das Eigentum und andere Sachenrechte" und wurde im Amtsblatt der Föderation BuH 06/1998 bzw. 29/2003 veröffentlich. Es gilt aber nur für die FBuH, nicht für die Republika Srpska, in welcher das Sachenrecht des alten Jugoslawien gilt.
Soweit mir bekannt ist, gibt es davon keine deutschen Übersetzungen.
die Gesetzesquelle ist das "Zakon o vlasnistvu i drugim stvarnim pravima" (Gesetz über das Eigentum und andere Sachenrechte" und wurde im Amtsblatt der Föderation BuH 06/1998 bzw. 29/2003 veröffentlich. Es gilt aber nur für die FBuH, nicht für die Republika Srpska, in welcher das Sachenrecht des alten Jugoslawien gilt.
Soweit mir bekannt ist, gibt es davon keine deutschen Übersetzungen.
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