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Katzen in Nachbars Garten

 
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Hans-Findus
Gast





BeitragVerfasst am: 22.10.04, 20:44    Titel: Katzen in Nachbars Garten Antworten mit Zitat

Hi, unsere Katzen benutzen das Rosenbeet unseres Nachbars gerne als Klo. Was der Nachbar gar nicht gut findet. Wir wollen natürlich jeden Streit vermeiden, doch die Katzen lassen sich nun mal nicht davon abhalten, weiterhin dort hinzugehen. Wir haben angeboten auf unsere Kosten einen Zaun um das Beet zu ziehen, was der Nachbar ablehnt. Forderung: Wir sollen die Katzen fernhalten. Hat der Nachbar eine Duldungspflicht gegenüber Katzen, so wie er ja auch nix gegen Vögel machen kann oder andere Tiere. Darf er die Katzen , wenn sie auf seinem Grund sind, fangen und ans Tierheim geben? Danke für Antwort.
MfG Hans
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Gast






BeitragVerfasst am: 23.10.04, 10:08    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich muß ein Gartenbesitzer das Streunen von Katzen in seinem Garten dulden. Einem Grundsatz-Urteil des Landgerichts Darmstadt Az. 9 O 597/92 zu Folge muß er jedoch nur zwei Katze pro Nachbarn dulden. Somit darf ein Katzenbesitzer grundsätzlich zwei Tiere gleichzeitig Freigang gewähren und muß die anderen während dieser Zeit im Haus halten. Das Landgericht Paderborn hingegen erlaubt in seinem Urteil Az. 2 C 0947/98 nur einer Katze gleichzeitig Ausgang. Ähnlich urteilte das Amtsgericht Neu-Ulm unter Az. 2 C 947/98.
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Gast






BeitragVerfasst am: 23.10.04, 17:31    Titel: Antworten mit Zitat

wobei jedoch darauf zu achten ist dass der Katzenhalter für den Schaden den seine Tiere anrichtet haftbar gemacht werden kann.
Im Falle des Beetes ist eine Entfernung des Kots durch ein Gärtnereiunternehmen angebracht.
Ich hoffe Sie sind gut versichert!
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Gast






BeitragVerfasst am: 23.10.04, 17:37    Titel: Antworten mit Zitat

Nachtrag:

ich habe das mit dem Tierheim erst jetzt gelesen:
JA der Nachbar hat das Recht die Katzen einzufangen / einfangen zu lassen und sie dann dem Tierheim zu übergeben.
Dies ist schon deshalb nötig um den Besitzer der Katzen zu identifizieren und für den Schaden haftbar zu machen.
Allerdings sind dabei die Tierschutzbestimmungen zu beachten.
Ihre Tiere dürfen nicht geqäult werden.

Die Kosten die das EInfangen verursacht muss der Katzenhalter übernehmen.


Also wie gesagt:

der Nachbar muss die Katzen dulden (dies besagen die von meinem Vorredner zitierten Urteile).
Das bedeutet im Klartext:
Der Nachbar kann Ihnen nicht per Gerichtsbeschluss oder durch einstweilige Verfügung untersagen lassen die Katzen auf sein Grundstück laufen zu lassen.
Allerdings darf er sie einfangen lassen soweit dies mit den Tierschutzvorschriften im Einklang steht.
Und der Katzenhalter muss für alle entstandenen Kosten aufkommen (zahlt aber meistens die Haftpflichversicherung des Tiers - für eventuelle Gerichtskosten empfielt sich eine Rechtsschutzversicherung).

So ich hoffe jetzt ist alles klar.
Das nächste mal studiere ich den Beitrag etwas genauer bevor ich antworte Smilie
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katzenföhn
Gast





BeitragVerfasst am: 09.11.04, 18:56    Titel: Antworten mit Zitat

am besten wäre, der nachbar schnappt sich die katzen, buddelt sie bis zum hals auf ihrem grundstück ein, und mäht dann mal gepflegt den rasen. das dürfte ihm und Ihnen die Sache um einiges erleichtern.

Die anschliessende Sauerei sollten Sie dann allerdings beseitigen.
Das zeigt dann, was das Ganze für ein vergnügen bereitet!
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Gast






BeitragVerfasst am: 02.12.04, 09:03    Titel: Antworten mit Zitat

@ Katzenföhn

Was Sie da vorschlagen ist eine Straftat. Wenn Sie einer Ihrer Nachbarn bei einer Tierquälerei beobachtet, haben Sie nicht nur Ärger mit der Justiz, sondern werden auch in Ihrer Nachbarschaft Ihres Lebens nicht mehr froh.

Zitat:
ich habe das mit dem Tierheim erst jetzt gelesen:
JA der Nachbar hat das Recht die Katzen einzufangen / einfangen zu lassen und sie dann dem Tierheim zu übergeben.
Dies ist schon deshalb nötig um den Besitzer der Katzen zu identifizieren und für den Schaden haftbar zu machen.
Allerdings sind dabei die Tierschutzbestimmungen zu beachten.
Ihre Tiere dürfen nicht geqäult werden.

Die Kosten die das EInfangen verursacht muss der Katzenhalter übernehmen.


Das gilt für streunende Katzen. Die (bekannten) Katzen des Nachbarn müssen nicht eingefangen werden. Ihnen droht keine Gefahr (außer von Ihnen) und der Halter ist bekannt. Da haben Sie wohl wenig Chancen, die Kosten gerichtlich einzuklagen.

@ Hans
Ein Zaum ums Rosenbeet ist auch nicht gerade ein praktikable Lösung. Aber Sie können Ihr Grundstück katzenausbruchssicher einzäunen. Das hat dann noch den Vorzug, dass sie vor solchen sadistischen Ärschen (sorry, das mußte jetzt sein) wie Katzenföhn sicher sind. Oder kaufen Sie ihrem Nachbarn eine Wasserpistolge aus dem Spielzeugladen. Katzen sind clever und wenn Sie ein paar mal nass geworden sind, werden Sie den Garten schon meiden.

Das beste Mittel zum Fernhalten fremder Katzen ist übrigens eine eigene.
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gast1
Gast





BeitragVerfasst am: 02.12.04, 12:08    Titel: Antworten mit Zitat

Tut zwar eigentlich nichts zur Sache, aber der Katzenkot ist im Übrigen privatrechtlich gesehen Ihr Eigentum. Geschockt
Da Kot nach dem Ablegen nicht untrennbar mit dem Grundstück des Nachbarn verbunden wird, findet auch keine Eigentumsaufgabe statt. Überrascht
Demzufolge könnten Sie auf die Herausgabe des Kotes nach § 812 BGB fordern. Lachen
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Gast






BeitragVerfasst am: 03.12.04, 12:25    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Tut zwar eigentlich nichts zur Sache, aber der Katzenkot ist im Übrigen privatrechtlich gesehen Ihr Eigentum.
Da Kot nach dem Ablegen nicht untrennbar mit dem Grundstück des Nachbarn verbunden wird, findet auch keine Eigentumsaufgabe statt.
Demzufolge könnten Sie auf die Herausgabe des Kotes nach § 812 BGB fordern.


Dazu müßte aber zunächst bewiesen werden, dass der Kot tatsächlich und ausschließlich von Hans-Findus Katzen abgesetzt worden ist. Wenn es da noch weitere freilaufende Katzen gibt, ist das nicht möglich.

Aber was soll dieser Schwachsinn überhaupt?
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gast1
Gast





BeitragVerfasst am: 03.12.04, 12:30    Titel: Antworten mit Zitat

Frag mich nicht, warum, aber mein Privatrechtsdozent an der FH hat so nen Fall mit Hundekot ernsthaft im Rahmen des Studiums aufgerollt.
Ob das irgendeinen geistigen Nährwert hat, außer das man den Nachbarn ärgert, sei dahingestellt.

Und wie gesagt wurde: Es muss in jedem Fall bewiesen werden, dass es Hans-Findus Katzen waren. Das dürfte dann aber auch dem zugekoteten Nachbarn schwer fallen.
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Trierin
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 57

BeitragVerfasst am: 21.06.05, 00:37    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt eine Pflanze: Verpiss Dich (ja heißt wirklich so) die hält Katzen angeblich fern - ansonsten einfach mal beim Tierarzt anrufen, der gab uns diesen Tip. Die Pflanze ist glaube ich eine einjährige Pflanze und nur im Führjahr zu erhalten - es könnte jetzt schon zu spät sein, um sie zu kaufen. Es sollte sie aber in jedem größeren Pflanzengeschäft geben.

Ansonsten würde ich zu einem schwachen (!!!!) Wasserstrahl aus dem Gartenschlauch greifen, sollte das mit den Pflanzen nicht fruchten - aber ich bin eher der tierliebe Mensch und sage erst mal Pflanze ausprobieren.
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