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Bürgschaftsgültigkeit bei Forderungskauf

 
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bankq
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.06.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 20.06.05, 00:47    Titel: Bürgschaftsgültigkeit bei Forderungskauf Antworten mit Zitat

Wenn dem Gläubiger von einem Dritten eine Forderung abgekauft bzw. verglichen wird, für die man selbtschuldnerisch haftet; besteht in diesem Fall die Bürschaft weiter?
Wer kennt sich hier aus?
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Milena63
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.01.2005
Beiträge: 108

BeitragVerfasst am: 21.06.05, 08:25    Titel: Antworten mit Zitat

Mit der abgetretenen Forderung gehen die akzessorischen Sicherheiten, die für die Forderung bestellt sind, automatisch mit über, § 401 BGB.
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