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Abtretung einer Grundschuld = Bürgschaft?

 
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sun70
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Anmeldungsdatum: 20.06.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 21.06.05, 10:07    Titel: Abtretung einer Grundschuld = Bürgschaft? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

man stelle sich diesen Fall vor:

Mann A möchte seiner Lebensgefährtin B (sie sind nicht verheiratet) eine Grundschuld abtreten. Diese Grundschuld ist auf eine vermietete und unbelastete Gewerbeimmobilie eingetragen. B möchte die Grundschuld als Sicherung ihrer Baufinanzierung verwenden.

Frage: Ist dies banktechnisch möglich und wie bezeichnet man diese Abtretung bankrechtlich, ist es eine Art Bürgschaft?

Gruss

sun70
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Milena63
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.01.2005
Beiträge: 108

BeitragVerfasst am: 21.06.05, 10:23    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, das wird häufig gemacht. Es ist aber nicht gebräuchlich, die Grundschuld an die Freundin abzutreten, damit diese sie als Finanzierungsgrundschuld nutzen kann und ihrerseits die Grundschuld an die Bank abtritt.
Üblicherweise tritt der Grundschuldinhaber (also hier Du selbst) die Grundschuld an die finanzierende Bank ab und unterschreibt dort eine sogenannte Zweckbestimmungserklärung, wonach die Grundschuld z. B. für den Baukredit der Freundin haften soll. Das ist dann eine sog. Drittgrundschuld bzw. du bist Drittsicherungsgeber, aber keine Bürgschaft, denn du haftest üblicherweise nur mit dem Grundstück, aber nicht persönlich mit deinem gesamten anderen Vermögen.
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