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Verfasst am: 27.05.05, 09:04 Titel: Prisant ---- Medikamente im Urlaub!!!!!!!
Hab eine verzwickte Frage. Seit 15 Jahren leide ich unter Panikattacken. War schon in mehreren Uni-kliniken. Bin verrentet da die symptone nicht besser werden. Mache ständigpsychotherapie.Als ultima ratsio haben alle ärzte ( 10 -11 ) eine Medikamention von Lorazepam 0-1-1verordnet. Bin abhängig. Okay kann damit leben - lebensqualität eingeschränkt aber ertragbar.
MEINE FRAGE: Ich bin im Urlaub. Für längere Zeit in der EU und rundherum unterwegs.
LORAZEPAM ist für mich ein Notfallmedikament. Ist ein Apotheker verpflichtet mir das Medikament ohne rezept auszuhändigen. Arzt ist im umkreis von 50 km nicht vorhanden.
Bescheinigung über die Dauermedikamention des Medikamentes vorhanden, in deutsch .
Was sind meine möglichkeiten. Bitte nur ernstgemeinte Antworten!! Nicht. Nimm doch ein anderes Med. . alle Unis und ich haben es 15 jahre probiert.
Die problematik ist wenn ich an einen Urlaubsort bin und meine Reserven gehen zu ende,
bin ich auf med. ( lorazepam ) angewiesen. Es kann für mich lebensbedrohlich werden!
Sprechen Sie vor Ihrer Abreise mit Ihrem behandelnden Arzt und lassen Sie sich eine entsprechende Menge des benötigten Medikamentes verschreiben, so dass dies den ganzen Urlaub hinweg reicht.
Vergewissern Sie sich ebenfalls vor Ihrer Abreise über evtl. Zollformalitäten der von Ihnen besuchten Ländern, da nicht jedes Medikament in jedes Land eingeführt werden darf.
Wenn die Verfügbarkeit bzw. die Erlaubnis der Einfuhr nicht sichergestellt werden kann, müssen Sie notfalls auf die Reise verzichten, da dies in Ihrem Fall dann wohl das geringere Übel darstellen dürfte.
Ist ein Apotheker verpflichtet mir das Medikament ohne rezept auszuhändigen. Arzt ist im umkreis von 50 km nicht vorhanden.
Selbst wenn es irgendwo in Europa einen Ort gibt, an dem so weit rundum kein Arzt vorhanden ist (Vielleicht Lappland?) - und gerade dort soll dann mitten in der Wildnis eine Apotheke zu finden sein?
Wenn es verschreibungspflichtig ist, darf es der Apotheker sehr wahrscheinlich nicht hergeben. Es sei denn in dem jeweiligen Land ist für rezeptpflichtige Medikamente ein Rezept nicht vorgeschrieben, was ungewöhnlich wäre.
Ob die Verordnung eines ausländischen (deutschen) Arztes reicht, müßte man im Gesetz des jeweiligen Landes nachsehen. Man müßte dann aber immer noch im Zweifel den Apotheker, der vielleicht noch nie ein deutsches Rezeptformular gesehen hat und nicht versteht was das Wort "Arzt" bedeutet, davon überzeugen daß das echt ist (z.B. durch eine amtliche Beglaubigung in seiner Sprache).
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