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recht.de :: Thema anzeigen - Geschäftsführer können, da Partei, nicht Zeuge sein ?Ausweg?
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Geschäftsführer können, da Partei, nicht Zeuge sein ?Ausweg?

 
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lulu66
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Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 2351
Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond

BeitragVerfasst am: 22.06.05, 12:00    Titel: Geschäftsführer können, da Partei, nicht Zeuge sein ?Ausweg? Antworten mit Zitat

Hallo und guten Tag !

Da hätte ich doch mal wieder ein rein theoretische Frage......

Die 2Geschäftsführer einer GmbH in einer Klageangelegenheit (nehmen wir mal an, es geht um einen X € Betrag, der an eine 3te Person von der Firma verliehen wurde und der dieses Geld jetzt einfach nicht zurückzahlt. Die Klage, da der Betrag nicht so hoch ist, hinge vor dem Amtsgericht ) können nicht Zeugen sein, weil sie Partei sind. Liesse sich das irgendwie "umgehen" bzw auflösen (ohne, das einer der Geschäftsführer fortan arbeitlos ist, natürlich Lachen ) Ich meine mich da, sehr...sehr...sehr.. dunkel an etwas zu erinnern....

Für einen klugen und/ oder heissen Tip(gern auch mit doppel p für die Rechtschreibreformer Winken )wäre ich hoch dankbar....

Herzliche Grüsse !
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 22.06.05, 12:07    Titel: Antworten mit Zitat

Die Forderung an einen Dritten abtreten und den klagen lassen.

Dan gewinnt man Zeugenstatus, wobei die Eigeninteressen der Gf. beim Beweiswert noh berücksichtigt werden wird.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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lulu66
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Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 2351
Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond

BeitragVerfasst am: 22.06.05, 12:35    Titel: Antworten mit Zitat

Ach ? Klingt "vernünftig"..... ginge denn das auch während eines "laufenden"" Verfahrens noch ? Die Klage könnte ja bereits beim zuständigen Amtsgericht liegen ....und könnte die Abtretung an einen weiteren Gesellschafter der GmbH erfolgen, der zwar 50% hält, jedoch nicht Geschäftsführer ist ? Oder wäre auch hier das mögliche zu unterstellende Eigeninteresse "hinderlich" (obwohl die Geldsumme so niedrig sein könnte , dass da eigentlich eher weniger reminiszenzen zu erwarten wären......) ?

Fragen über Fragen..... Mit den Augen rollen

Aber schon jetzt : vielen Dank !

Herzliche Grüsse !
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