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Wann kann man die gezahlte Maklerprovision zurückfordern?

 
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daneel
Gast





BeitragVerfasst am: 16.10.04, 13:22    Titel: Wann kann man die gezahlte Maklerprovision zurückfordern? Antworten mit Zitat

Hallo,

gibt es eine Möglichkeit, eine vor sechs Wochen gezahlte Maklerprovision für die Vermietung einer 3ZKB zurückzufordern, wenn es trotz gegenteiliger Zusagen zu großen Lärmbelästigungen seitens jungen spätheimkommenden Nachbarn kommt. Da wir allgemein mit der Anmietung unglücklich sind, denken wir über einen Umzug in den nächsten 6 Monaten nach.

Vielen Dank vorab.

Gegrüßt aus Mannheim

daneel
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Jenny
Gast





BeitragVerfasst am: 17.10.04, 19:07    Titel: Re: Wann kann man die gezahlte Maklerprovision zurückfordern Antworten mit Zitat

daneel hat folgendes geschrieben::
Hallo,

gibt es eine Möglichkeit, eine vor sechs Wochen gezahlte Maklerprovision für die Vermietung einer 3ZKB zurückzufordern, wenn es trotz gegenteiliger Zusagen zu großen Lärmbelästigungen seitens jungen spätheimkommenden Nachbarn kommt. Da wir allgemein mit der Anmietung unglücklich sind, denken wir über einen Umzug in den nächsten 6 Monaten nach.

Vielen Dank vorab.

Gegrüßt aus Mannheim

daneel


Ich denke nicht, daß man die Provision zurückfordern kann, fragen Sie aber trotzdem nochmal im Mietrecht nach. Vielleicht kann man Ihnen dort mehr dazu sagen.
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Moritz1968
Gast





BeitragVerfasst am: 18.10.04, 11:20    Titel: Kein Anspruch Antworten mit Zitat

Hallo

Ich denke Sie haben - zu recht (auch wenn ich ebenfalls die hebesätze für die Courtage völlig überzogen finden) - keinen Anspruch auf Rückerstattung.
Selbst schreiben sie, daß sie einen Auszug "erwägen", d.h. in den Vergangenen 6 Monaten fühlten sie sich zwar belästigt, jedoch nicht so, daß sie auszogen. Überhaupt bezieht sich die Courtage nur auf das Vermitteln der Wohnung, alles weitere regelt das Mietrecht. Setzen sie hier an und lassen sie prüfen, ob die Belästigung abgestellt werden muß
#
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Moritz1968
Gast





BeitragVerfasst am: 18.10.04, 11:21    Titel: 6 wochen... Antworten mit Zitat

Natürlich 6 Wochen nicht <Monate
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Gast






BeitragVerfasst am: 18.10.04, 12:19    Titel: Nein - keine Rückforderungsmöglichkeit Antworten mit Zitat

So ärgerlich es ist, wenn sie mit der Wohnung nicht zufrieden sind - aber deshalb ist es doch nicht möglich, die Maklergebühr zurück zu fordern. Vergessen Sie es.
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