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Verfasst am: 16.10.04, 13:22 Titel: Wann kann man die gezahlte Maklerprovision zurückfordern?
Hallo,
gibt es eine Möglichkeit, eine vor sechs Wochen gezahlte Maklerprovision für die Vermietung einer 3ZKB zurückzufordern, wenn es trotz gegenteiliger Zusagen zu großen Lärmbelästigungen seitens jungen spätheimkommenden Nachbarn kommt. Da wir allgemein mit der Anmietung unglücklich sind, denken wir über einen Umzug in den nächsten 6 Monaten nach.
Verfasst am: 17.10.04, 19:07 Titel: Re: Wann kann man die gezahlte Maklerprovision zurückfordern
daneel hat folgendes geschrieben::
Hallo,
gibt es eine Möglichkeit, eine vor sechs Wochen gezahlte Maklerprovision für die Vermietung einer 3ZKB zurückzufordern, wenn es trotz gegenteiliger Zusagen zu großen Lärmbelästigungen seitens jungen spätheimkommenden Nachbarn kommt. Da wir allgemein mit der Anmietung unglücklich sind, denken wir über einen Umzug in den nächsten 6 Monaten nach.
Vielen Dank vorab.
Gegrüßt aus Mannheim
daneel
Ich denke nicht, daß man die Provision zurückfordern kann, fragen Sie aber trotzdem nochmal im Mietrecht nach. Vielleicht kann man Ihnen dort mehr dazu sagen.
Ich denke Sie haben - zu recht (auch wenn ich ebenfalls die hebesätze für die Courtage völlig überzogen finden) - keinen Anspruch auf Rückerstattung.
Selbst schreiben sie, daß sie einen Auszug "erwägen", d.h. in den Vergangenen 6 Monaten fühlten sie sich zwar belästigt, jedoch nicht so, daß sie auszogen. Überhaupt bezieht sich die Courtage nur auf das Vermitteln der Wohnung, alles weitere regelt das Mietrecht. Setzen sie hier an und lassen sie prüfen, ob die Belästigung abgestellt werden muß
#
Verfasst am: 18.10.04, 12:19 Titel: Nein - keine Rückforderungsmöglichkeit
So ärgerlich es ist, wenn sie mit der Wohnung nicht zufrieden sind - aber deshalb ist es doch nicht möglich, die Maklergebühr zurück zu fordern. Vergessen Sie es.
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