Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Frau Mustermann hat mal sehr gut verdient und wechselte in die PKV. Irgendwann fiel sie mal kurzzeitig zurück unter die Beitragsbemessungsgrenze und ließ sich befreien. Nun ist Frau Mustermann zwar selbständig, verdient allerdings mit ihrer Selbständigkeit kaum etwas und hatte deshalb zusätzlich einen Teilzeitjob angenommen, der ihr aber gekündigt wurde. Was tut Frau Mustermann nun am besten, meldet sie sich trotz der Selbständigkeit arbeitslos, könnte sie dann vorübergehend zurück in die GKV? Meldet sie sich nicht arbeitslos, hätte sie dann eine Möglichkeit, in ihrer PKV in einen der GKV ähnlichen Standardtarif zu wechseln?
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.