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Verfasst am: 18.10.04, 13:48 Titel: Abschleppen an Kreuzung, Vw-Vollstreck. durch Abschleppunter
Ich brüte hier über einen etwas kniffeligen Fall und wäre für Hilfe sehr dankbar
Es geht um folgendes: Ein MA von uns parkt sein Auto an einer Kreuzung, um einen Termin wahrzunehmen. Als er wieder kommt, ist das Auto abgeschleppt worden , weil es die Sicht behinderte. Abgeschleppt wurde das Auto von einem Abschleppunternehmer, der den Auftrag von der Polizei bekommen hat (Unternehmer hatte den Auftrag, das Auto abzuschleppen, die Abschleppkosten beizutreiben und einen Verwarngeldbescheid an den Fahrer/Halter auszuhändigen, wenn dieser sein Auto abholen will). Der stellt das Auto nun auf seinen Hof und verlangt von unserem MA, dass er erst die Abschleppkosten bezahlt, ansonsten bekommt er nicht das Auto raus. Unser MA bezahlt und stellt aber auch noch fest, dass durch das Abschleppen Kratzer im Lack vorhanden sind. Der Abschleppunternehmer weist jede Schuld von sich und läßt sich noch eine Schadensersatzverzichtserklärung unterschreiben, ansonsten gibt er das Auto nicht raus. Unser MA unterschreibt. Da die ganze Aktion (Auto ausfindig machen und der Ärger mit dem Unternehmer) so lange dauerte, konnte unser MA nicht alle Termine an diesem Tag wahrnehmen und dadurch keine Verträge abschließen kann.
1. Hat unser MA Ansrüche auf Schadensersatz oder Entschädigung gegen die Polizei oder den Abschleppunternehmer? Wenn ja, voraus?
2. Auf welche Ermächtigungsgrundlage könnte das Abschleppen gestützt sein? An der Kreuzung war kein Verkehrsschild! Fehlt es hier nicht an einem Grund-VA? Ist das Abschleppen dann eine Ersatzvornahme im gekürzten Verwaltungsvollstreckungsverfahren oder eine unmittelbare Ausführung?
3. Ist der Abschleppunternehmer nur Verwaltungshelfer? In bezug auf das Abschleppen? In bezug auf das Aushändigen des Verwarngeldbescheids?
4. ......
Ich sage jetzt schon Danke für die Beiträge, egal in welcher Form.
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