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Dringend: Nach Wasserschaden kündigt uns die Versicherung...
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Ron-Meyer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.06.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 22.06.05, 21:55    Titel: Grobe Fahrlässigkeit ? Antworten mit Zitat

Hallo,
(ich bin übrigens der Betroffene)
wir schließen IMMER alle Wasserhähne nach Gebrauch, auch die mit Auqastopp. Die Geschichte mit dem Heizungsschlauch ist die, dass diese Konstruktion schon bei Kauf und Einzug so war und wir nicht die Notwendigkeit sahen, in den 11 Monaten nach Einzug Wasser in die Heizung nachzufüllen. Davon abgesehen, bin ich kein Handwerker oder Heizungmonteur und verwehre mich dagegen, "hätte wissen müssen" dass da etwas nicht stimmt. Vor allem, da ich zweimal einen teuren Fachmann an der Heizung hatte, der enmal im Juni zur Wartung und im August zur Nachwartung kam. Die Nachwartung war nötig, da ich mit der Heizung nicht so zurecht kam und das Gefühl hatte, dass die Anlage nicht rchtig arbeiten würde.
Im November kam es zum Bruch des angeschlossenen Gartenschlauchs "besserer Qualität" (so ein von mir beauftragter Gutachter). Der Anschluss an der Heizung hat ein Rückschlussventil, der Anchluss an die Trinkwasserleitung war / ist ein Kugelkopfhahn (oder so ähnlich). Der von mir beauftragte Gutachter meinte, dass ein Laie nicht erkennen kann, wann dieser Auf oder Zu sei. (Anders als beim Wasserhahn).
Ich sehe hier keine Grobe Fahrlässigkeit.
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 23.06.05, 07:37    Titel: Antworten mit Zitat

Aauch hier gilt (wie immer) "es kommt auf die Umstände des Einzelfalles an".

Mag sein, dass aufgrund der jetzt vorgetragenen Tatsachen der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit nicht aufrechterhalten werden kann; möglicherweise trifft auch den heizungsmonteur ein Mitverschulden, weil er nciht darauf hingewiesen hat, dass der Hahn zu schließen ist...

wie auch immer, geklärt werden kann der Fall wohl nur vorm Gericht. Der Versicherer wird seine Kündigung, egal wie es ausgeht, wahrschinlich aufrechterhalten.

Übrigens, der Versicherer kündigt im Schadenfall mit Monatsfrist (und nicht, wie weiter oben zu lesen, zum Ablauf des Versicherugsjahres)
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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