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Betreuung meiner Mutter

 
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Sabine51
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.06.2005
Beiträge: 2
Wohnort: nrw

BeitragVerfasst am: 22.06.05, 21:39    Titel: Betreuung meiner Mutter Antworten mit Zitat

Ich habe nun ein Riesenproblem. Wer kann mir weiterhelfen mit Infos oder Adressen????

Meine Mutter hat im März ohne unser WIssen eine Eilbetreuung bekommen und zwar in Hessen. Ende März wollte sie dann aus dem Krankenhaus direkt zu uns nach NRW kommen, da in Hessen niemand mehr für sie da ist. SIe hat keine Verwandten dort und auch keine Bekannten.

Wir organisierten dann hier einen Heimplatz, da sie pflegebedürftig ist und das nicht häuslich ablaufen kann.

Ich beantragte dann die Betreuung hier in NRW. Die Betreuerin aus Hessen hat mir dann 2 mal tel mitgeteilt, dass sie selbstverständlich die Betreuung abgeben würde, alleine schon wegen der Entfernung.

Ich hörte dann nie mehr etwas von dieser Frau (Berufsbetreuerin/Rechtsanwältin).

Nun begann das Verfahren hier n NRW. Der Verfahrenspfleger´, der bestellt wurde, benahm sich von Beginn an sehr seltsam und unterstellte mir, dass ich an das Geld meiner Mutter wolle (ich bekomme im Falle ihres Todes sowieso einmal alles, da es sonst niemanden gibt) und regte an, dass meine Mutter, die gerne trotz ihrer Krankheit (Demenz und schwere Depressionen) nach Hause möchte, in ihrem alten WOhnort in ein Pflegeheim kommt. Meine Mutter versteht das aber alles nicht, sie will in ihr Haus zurück und sonst nirgendwo hin.

Ich teilte dem Gericht mit, dass ich nicht 2 bis 3 mal die Woche nach Hessen (ca. 600 km hin/zurück) fahren könne und meine Mutter keine soziale Anbindung in ihrem alten WOhnort mehr hat. Hier aber sind noch ausser mir und meinem Mann ihre 3 Enkelkinder und wir besuchen sie alle 2 Tage im Heim und sie hat sich laut Aussagen vom dortigen Pflegepersonal auch gut eingelebt, trotz ihres Wunsches wieder heimzukommen, en sie aber NUR mit ihrem Haus in Verbindung bringt, wo sie definitiv nicht mehr hinkommt. Diesen äussert sich aber auch nur, wenn sie darauf angesprochen wird.

Nun hat der Richter hier einen Beschluss erlassen, dass meine Mutter zurück in ihren alten Wohnort kommt in ein Pflegeheim und die Noch-Betreuerin weiterhin im Amt bleibt, obwohl sie sich bis heute nicht einmal meiner Mutter persönlich vorgestellt hat. Bei der ANhörung teilte der Richter zwar mit, dass er veranlassen würde, dass diese Betreuerin entlassen werde. Aber Worte sind scheinbar nur Schall und Rauch Überrascht(

Diese Betreuerin hat sich nun lediglich nach 3 Monaten (und dem nun vorhandenen Wissen, dass jede Menge Vermögen vorhanden ist!!!!!!) bei den Banken vorgestellt und will nun unnötige Urkunden anfordern (Erbschein, Sterbeurkunde meines Vaters etc.) obwohl sie weiss, dass ich alle Unterlagen hier habe, denn meine Mutter hat mich schon letzten Sommer, nach dem Tode meines Vaters, um Hilfe gebeten. Ich kümmere mich seitdem auch um alles und habe auch schon jede Menge Geld vorgelegt.

Ich bin nun ratlos, dass meine Mutter, die laut psych. Gutachten nicht mehr in der Lage ist über ihren AUfenthaltsort zu entscheiden, nach Hessen zurück soll, wo sie niemanden mehr hat und obwohl sie sich hier soweit gut eingelebt hat und auch unser zwischenmenschlicher KOntakt sehr gut und liebevoll funktioniert.

Wer weiss hier, was ich tun kann???

Vielen Dank.............
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 23.06.05, 08:23    Titel: Re: Betreuung meiner Mutter Antworten mit Zitat

Sabine51 hat folgendes geschrieben::
(ich bekomme im Falle ihres Todes sowieso einmal alles, da es sonst niemanden gibt)


Noch ist Ihre Mutter aber nicht tot, so dass Sie keinerlei Ansprüche auf Geld haben! Dem ersten Eindruck nach scheint der Verfahrenspfleger gar nicht einmal so falsch zu liegen...

Zu Ihrem Problem: Sie können einen Antrag auf Betreuerwechsel stellen. Am besten reichen Sie diesen schriftlich unter Nennung aller Gründe beim AG ein.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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Sabine51
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.06.2005
Beiträge: 2
Wohnort: nrw

BeitragVerfasst am: 23.06.05, 09:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Herr Vormundschaftsrichter......

zum Glück ist meine Mutter noch nicht tot und ich wünsche ihr noch viele schöne Jahre!!!

Ansprüche werden auch keine gestellt - wieso hier irgendwelche Mutmaßungen???
Ich habe das mit dem Verfahrenspfleger lediglich mit angeführt um aufzuzeigen, wie alles doch so ausgelegt wird, nachdem ich bereitwillig Auskunft gab, über welches Vermögen meine Mutter verfügt!!!!

Ausserdem war das auch keinesfalls meine Frage zu dem bestehenden Problem, denn hier geht es einzig und alleine um meine Mutter und nicht um irgendwelche finanziellen Dinge. Schade, dass einfach 1 Satz rausgepickt und darauf reagiert wird und meine eigentliche Frage nur mal so "nebenbei" beachtet wird.
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severine de Vaud
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.04.2005
Beiträge: 322

BeitragVerfasst am: 23.06.05, 11:24    Titel: Antworten mit Zitat

Ich könnte mir vorstellen, dass eine Kontrolle eingeführt werden soll, damit evtl. spätere ansprüche des sozialamts umgesetzt werden können- und das geld dann nicht anderweitig verbraucht wird. in jedem fall würde ich einsprüche gegen die beschlüsse in in hessen leiten.
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