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Nutzung der Terasse als Parkplatz Grund zur Mietminderung ?

 
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Andreas...
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Anmeldungsdatum: 23.06.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 23.06.05, 11:28    Titel: Nutzung der Terasse als Parkplatz Grund zur Mietminderung ? Antworten mit Zitat

Hallo!

Also ich wäre wirklich froh wenn mir jemand bei der Frage weiterhelfen könnte.

Partei A und Partei B sind Nachbarn und teilen sich in einem Innenhof eine gemeinsamme
Terasse. Seit dem Einzug wurde von Partei B die Terasse von Partei A zugestellt mit irgendwelchen Pflanzen, dann wurde bei den übrigen Nachbarn schlechtgeredet, bis dann vor einem 3/4 Jahr das Auto von Partei B auf der gemeinsammen Terasse stand.

Trotz persönlicher Aufforderung von Partei A das Fahrzeug zu entfernen wurde dem nicht Folge gesleistet.
Inszwischen wurde der Vermieter eingeschaltet, der kann aber nichts tun weil die Wohnung von Partei B einem anderen Vermieter gehört und die Wohnung von Partei A
beiden Vermietern gehört, die leider beide zerstritten sind.
Inzwischen ist der Streit eskaliert und Partei B besteht auf dem Recht die Terasse
mitgemietet zu haben und diese auch nutzen könnte wie es ihnen beliebt.

Partei A, die bis dahin auf eine Klärung der Situation durch den eigenen Vermieter gehofft haben sehen jetzt leider keinen Ausweg mehr und denken über eine
Mietminderung nach um die Sache jetzt letztendlich zu beschleunigen.

Meine Fragen zu der Situation:

Ist es rechtlich überhaupt erlaubt aus einer Terasse über Nacht einen Parkplatz zu machen?
Ist eine Mietminderung möglich und wie hoch sollte sie ausfallen?
Was würden Sie empfehlen?

Ich bedanke mich im voraus für Ihre Mühe! Die Sache ist leider sehr ernst geworden!

Gruß Andreas...
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 23.06.05, 12:44    Titel: Antworten mit Zitat

Partei B hat Terrasse mitgemietet?
Partei A ?
Was steht im Mietvertrag über die Nutzung?
Terasse oder Parkplatz.
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Andreas...
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.06.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 23.06.05, 14:50    Titel: Antworten mit Zitat

Beide Parteien teilen sich die Terasse. Haben also beide die Terasse mit angemietet.
Partei B steht mit dem Auto auf dem Teil von Partei A.
Die Vermieter geben auch Partei A Recht- tun nur leider nichts geben Mieter B.

Leider steht bei Partei A nichts von der Terassenreglung im Mietvertrag.
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Yvonne
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 23.06.05, 14:59    Titel: Antworten mit Zitat

Stellen Sie doch einfach ein paar große Blümenkübel auf Ihre Hälfte, so daß dort nicht mehr geparkt werden kann.
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Hogwarts
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 899
Wohnort: Lummerland

BeitragVerfasst am: 23.06.05, 15:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

warum stelltst Du auch nicht Blumenkübel auf. Oder stellst deine Gartenmöbel auf? Es wird zwar streit geben. Warum nicht? Oder stelle die Pflanzenkübel vom nachbarn daneben und parke auch da.

Es ist zwar Provokant und wird ärger geben, aber Gericht und Polizeit wird ewig dauern.
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Andreas...
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Anmeldungsdatum: 23.06.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 24.06.05, 15:18    Titel: Antworten mit Zitat

Ich wollte den Streit nicht eskalieren lassen und habe bis jetzt immer auf eine friedliche Lösung durch den Vermieters gewartet.

Nur habe ich einen Anspruch auf Mietminderung oder nicht! Das ist wichtig für mich! Frage
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 24.06.05, 15:23    Titel: Antworten mit Zitat

Andreas... hat folgendes geschrieben::
Nur habe ich einen Anspruch auf Mietminderung oder nicht! Das ist wichtig für mich! Frage

Nein, Sie haben keinen Mietminderungsanspruch gegenüber Ihrem Vermieter, sondern nur einen zivilrechtlich durchsetzbaren Unterlassungsanspruch gegenüber dem auf Ihrer Terrasse parkenden Nachbarn.
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siggi11
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.06.2005
Beiträge: 128

BeitragVerfasst am: 24.06.05, 15:54    Titel: Antworten mit Zitat

da wäre ich etwas vorsichtig!
Wenn bei A nichts über die Nutzung einer Terasse im Mietvertrag steht, hat er auch keinen Anspruch darauf. Ich weiß nicht, ob hier Gewohnheitsrecht eine Rolle spielt, aber ich würde meinen, der Vermieter kann mit der Terasse machen was er will, also auch sie auch ganz dem Mieter B zur Nutzung zusprechen.
Bei der Sache mit den Blumenkübeln muß man genau abwägen, ob sie die Sache lösen, oder der andere wieder mit etwas anderem provoziert, die ganze Sache eskaliert und schließlich vor Gericht landet. Dann wird das wichtigste Argument der Inhalt des Mietvertrages sein.
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Lucky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 24.06.05, 18:49    Titel: Antworten mit Zitat

Andreas... hat folgendes geschrieben::
Leider steht bei Partei A nichts von der Terassenreglung im Mietvertrag.

Von was reden wir dann? Damit hat sich die Frage doch bereits beantwortet.
MfG
Lucky
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Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
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FOC
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 26.06.05, 14:50    Titel: Antworten mit Zitat

Leider steht bei Partei A nichts von der Terassenreglung im Mietvertrag.

Dann würde ich mir nachträglich vom VM bestätigen lassen, dass die Hälfte der Terrasse dazu gehört. Vorher geht nichts.
_________________
Herzliche Grüße
FOC

Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
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