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Private Kontoauszüge alle vorzeigen??

 
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Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.06.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 22.06.05, 19:11    Titel: Private Kontoauszüge alle vorzeigen?? Antworten mit Zitat

...ja, das oben ist die Frage.Hallo an alle, muss ich, als Selbstständiger, bei einer möglichen Steuerprüfung sämtliche Kontoauszüge meines Privatkontos vorzeigen??

Ich habe nämlich gemerkt, dass ich da grosse Lücken drin hab. Also, muss ich diese Auszüge behalten/vorzeigen??

Danke an alle..... LG Frame
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FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 22.06.05, 20:19    Titel: Antworten mit Zitat

Was verstehen Sie unter "Privatkonto"? - nur mal zur Sicherheit gefragt.
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Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.06.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 22.06.05, 20:27    Titel: Privatkonto = Antworten mit Zitat

...das Konto, welches ich privat ( also nicht mit meiner Firma ) habe. Mein Privat Giro Konto. Alles in allem ja nicht schlimm, ich hab nix zu verbergen. Aber mir fehlen jede Menge Auszüge. Verständlich erklärt ??.

Vielen Dank LG Frame
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Gast






BeitragVerfasst am: 23.06.05, 08:08    Titel: Antworten mit Zitat

Sofern es keine Hinweise gibt, dass über das private Konto betriebliche Zahlungen geflossen sind, müssen die Kontoauszüge nicht vorgezeigt werden. Es gibt auch keine Aufbewahrungspflicht für diese Unterlagen.
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FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 23.06.05, 08:18    Titel: Antworten mit Zitat

Zustimmung. Solange kein Bezug zur Betriebssphäre besteht, solte Ihr Privatkonto von der Prüfung nicht berührt werden.

Falls die Auszüge dennoch benötigt werden, stellen Banken - gegen Entgelt - die Daten auch gern nochmal zur Verfügung.
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memo1981
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.06.2005
Beiträge: 57
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 23.06.05, 13:36    Titel: Antworten mit Zitat

gibt es noch das Bankgeheimnis.... Geschockt
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manfred123
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 12.04.2005
Beiträge: 238

BeitragVerfasst am: 23.06.05, 14:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

Be ungereimtheten bei einer Steuerprüfung gibt es kein Bankgeheimnis!

MfG
Manfred
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Gast






BeitragVerfasst am: 23.06.05, 14:55    Titel: Antworten mit Zitat

memo1981 hat folgendes geschrieben::
gibt es noch das Bankgeheimnis.... Geschockt

Das gab es für das FA noch nie. Wie bei allen anderen Unterlagen auch, darf die Vorlage von Bankauszügen jedoch nur im Rahmen der gesetzlichen Mitwirkungspflichten verlangt werden, s.o.
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FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 23.06.05, 15:22    Titel: Antworten mit Zitat

memo1981 hat folgendes geschrieben::
gibt es noch das Bankgeheimnis.... Geschockt


Vor allem ist das Bankgeheimnis in der Konstellation auch egal. Das Bankgeheimnis betrifftprimär die Frage, welche Informationen die Banken herausgeben müssen.

Welche Daten hingegen der Steuerpflichtige zur Verfügung stellen muss - und seien es Daten, die seine Bank für ihn verwaltet und zusammenstellt - ist davon nicht betroffen und wars auch nie.
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