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Verfasst am: 15.09.04, 20:36 Titel: Motherboard,Prozessor u. Grafikkarte nach 1 1/2 defekt
Hallo,
erwarb im April 2003 von einem Händler mit Rechnung 1 Motherboard, einen 2,2 Gigaherz Prozessor sowie eine Grafikkarte,die der Händler auch einbaute.
Nun läuft nach diversen Problemen seitdem gar nichts mehr und ein ansässiger Computerfachhandel bestätigte, dass alle Geräte defekt seien.
Was nun? Muss der Händler für Ersatz sorgen?
In der Rechnung ist nichts über Garantie vermerkt. Es waren aber Neuteile.
Verfasst am: 16.09.04, 06:42 Titel: Re: Motherboard,Prozessor u. Grafikkarte nach 1 1/2 defekt
Hallo,
wenn es keine Garantiezusagen gibt, gilt das Gewährleistungsrecht. Das besagt, daß bei einem Schaden, der in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf auftritt, davon ausgegangen wird, daß der Schaden bereits beim Kauf vorhanden war. Der Händler muss im Zweifelsfall beweisen, daß das nicht der Fall ist (Beweislastumkehr).
Nach diesen 6 Monaten bis zum 24. Monat gilt der Grundsatz, daß der Händler für Schäden, die bereits beim Kauf vorhanden waren, natürlich ebenfalls geradestehen muss.
Daß der Schaden beim Kauf bereits vorhanden war, muss dann allerdings der Kunde beweisen, was meistens schwer fällt. Überlegen Sie, ob und mit welchem Aufwand Sie das können und entscheiden, ob Sie juristische Schritte einleiten oder akzeptieren, daß technische Gegenstände verschleissen.
Verfasst am: 16.09.04, 10:22 Titel: Re: Motherboard,Prozessor u. Grafikkarte nach 1 1/2 defekt
hier haben nur Telefongespräche stattgefunden, da es mit dem Lauf des PC`s seitdem immer mal ein Problem gibt. Im grossen und ganzen ist der PC`eigentlich seitdem wenig gelaufen, was ja anhand der Verwaltungseinträge in der Systemsteuerung zu beweisen ist.
Verfasst am: 16.09.04, 13:09 Titel: Re: Motherboard,Prozessor u. Grafikkarte nach 1 1/2 defekt
Anonymous hat folgendes geschrieben::
Im grossen und ganzen ist der PC`eigentlich seitdem wenig gelaufen, was ja anhand der Verwaltungseinträge in der Systemsteuerung zu beweisen ist.
Unerheblich. Auch wenn der Rechner nur einen einzigen Tag gelaufen wäre, müßte nach 6 Monaten schon ein konkreter Beweis (lies: Sachverständigengutachten) erbracht werden, daß der ursächliche Mangel bereits bei Übergabe vorlag.
Verfasst am: 16.09.04, 15:45 Titel: Re: Motherboard,Prozessor u. Grafikkarte nach 1 1/2 defekt
auch wenn alle Störungen in der Registrierung des PC`S abgespeichert sind? Hierfür gibt es doch Log-Dateien. Und wie siehts mit der Gewärleisungsfrist aus? Muss immer innerhalb der ersten 6 Monate schon ein Fehler gewesen sein, den dann auch noch der Käufer nachweisen muss?
Gibt es nicht generell auch Garantie 2 Jahre, wenn nicht gerade ein Ausschluss der Leisung auf der Rechnung vermerkt ist?
Verfasst am: 16.09.04, 15:59 Titel: Re: Motherboard,Prozessor u. Grafikkarte nach 1 1/2 defekt
Eine Garantie ist immer nur freiwillig. Es gibt nur eine 2 jährige Gewährleistung und da liegt die Beweispflicht nunmal, wie bereits erwähnt, nach 6 Monaten beim Kunden.
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