Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Stornierung (2 mal 3er Zimmer, einer storniert)!
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Stornierung (2 mal 3er Zimmer, einer storniert)!

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Reiserecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
benny22
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.06.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 22.06.05, 14:58    Titel: Stornierung (2 mal 3er Zimmer, einer storniert)! Antworten mit Zitat

Hallo! Mein freund hat eine Reise im Reisbüro nach Mallorca für 6 Personen gebucht Antritt ist am 9.8.2005. Es wurden also 2 3er Apartments gebucht. Reiseveranstalter ist Pieeep. So ich will jetzt nicht mehr mitfahren, und habe beim reisebüro bereits vor 2-3 Wochen angerufen das ich Stornieren lassen will. Haben die vom Reisebüro gesagt, kein Problem, das kostet 118€ Stornogebühren. Ok damit hab ich mich abgefunden, da ich keinen Grund hab der durch die Reiserücktrittskostenversicherung abgedeckt wird.

So vor 3 Wochen sagten sie mir, kannst dir ruhig zeit lassen bis 8-9 Juli, da bis 31 Tage vorher es 20% kostet. Ok ich dann heute wieder angerufen, sagt die mir auf einmal vom reisebüro, ja könnte sein das das Hotel sich querstellt weil es ausgebucht ist, und wenn jetzt einer aus dem 3er Apartment rausgeht, dann sind ja nur noch 2 da drin, und da sie dann nur noch 2 auf dem 3er Zimmer haben könnte es sein das sie von mir den vollen Betrag wollen. Ich sollte also lieber ne Ersatzperson finden (die find ich aber nicht ).

So, in den AGBs von Pieeep steht folgendes:
Unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt
a) bei Flugreisen und Hotelbuchungen mit /ohne Beförderung i. d. R. pro Person bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 20%, ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 25%, ab dem 22. Tag vor Reiseantritt 35%, ab dem 15. Tag vor Reiseantritt 50%, ab dem 8. Tag vor Reiseantritt 65%, ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 80% des Reisepreises


So, wenn das da steht können die mir doch nicht einfach sagen, ja ist ausgebucht deshalb kostets jetzt den vollen Preis. Was sagt ihr dazu?? Bitte helft mir!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
benny22
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.06.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 22.06.05, 16:34    Titel: Antworten mit Zitat

oder mal anders gefragt:

Darf der Stornosatz höher sein als der pauschalisierte Stornosatz aus den AGBs. Könnt ihr mal schnell antworten denn morgen soll das geklärt werden, weiss echt nicht was ich machen soll Traurig

Danke
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mosaik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 23.06.05, 07:06    Titel: Antworten mit Zitat

Da kennt sich dein Reisebüro aber net wirklich aus.

Stornogebühren stellen die pauschale Entschädigung für den Reiseveranstalter dar.

Gebucht ein 3er App.
einer storniert
dann sind die Stornogebühren eben zur Abdeckung der Mehrkosten für Veranstalter und App.Anbieter

Anders herum: der Veranstalter müsste in seinen Bedingungen sinngemäss anführen:
... ist ein 3-er App. gebucht und müssen eine oder zwei Personen stornieren, so fallen nicht nur die Stornogebühren an, sondern gleichzeitig die Mehrkosten auf die Umbuchung eines 2er bzw. 1er App.

Abers so:...Stornogebühren ... pro Person... und nix von Mehrkosten.

Ich kenne natürlich diese Debatten auch mit dem Veranstalter, der dann meint: ja das ist ja eine Umbuchung... ist es nicht. Es ist und bleibt eine Stornierung einer bestehenden Buchung. Was dann der Veranstalter damit macht, ist seine Sache.


Gruß
Peter
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
benny22
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.06.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 23.06.05, 11:01    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Antwort, das hört sich ja gut an! Smilie

Eine Frage hätte ich aber noch. Sie hat gesagt, wenn sie sich nicht querstellen würden, würde es 28€ für die beiden Personen kosten die dann nur noch zu zweit im 3er Zimmer liegen würden. Ist das rechtmässig?? Und müssen diese 2 diese 28€ bezahlen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Soweitweg
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.03.2005
Beiträge: 190

BeitragVerfasst am: 24.06.05, 02:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hm ... der Freund hat die Zimmer gebucht, 2 Zimmer für jeweils 3 Personen. Jetzt will eine der insgesamt 6 Personen nicht mit und will gegenüber dem Veranstalter stornieren. Aber in welchem Rechtsverhältnis steht die rücktrittswillige Person überhaupt mit dem Veranstalter? Gebucht hat schließlich der Freund.

Ich denke, dass dann auch nur der Freund stornieren kann. Er müsste also mindestens ein 3er Zimmer absagen, nicht aber lediglich einen Teil davon.

Oder sehe ich das wirklich falsch?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mosaik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 24.06.05, 07:09    Titel: Antworten mit Zitat

@Soweitweg --> nein, da ist die rechtliche Stellung klar: bucht einer im Namen von mehreren Personen und es ist erkennbar, dass die buchende Person in keinem verwandtschaftlichen Verhältnis steht, so kann jeder einzelne rechtlich handeln. Das geht soweit, dass im Weigerungsfall der Bezahlung einzelner Teilnehmer der Veranstalter sich mit jedem einzelnen auseinander setzen müsste.

Von daher kein Problem.

Das, was dann @benny22 anspricht, kenne ich aus der Praxis: das Reisebüro meint, man müsse dann die Differenz einer Dreier- zu einer Zweier-Belegung aufzahlen. Aber auch das ist rechtlich nicht in Ordnung. Denn genau dazu verlangt ein Reisebüro die (pauschalierte) Stornogebühr.

Man stelle sich folgende Situation vor:
Ein Ehepaar bucht
einer der beiden storniert drei Tage vor Abreise
85 Prozent Stornogebühr
und der Reiseveranstalter meint dann, er müsse aber jetzt noch den Einzelzimmerzuschlag kassieren --> ??? --> bei 85 % kassierten Gebühren?

Dass es auch nur 10 % sein können, ist das Risiko des Reiseveranstalters.

Drei einzelne Personen betreten ein Reisebüro. Sie entschliessen sich, gemeinsam ein Appartement für drei Personen zu buchen. Jeder für sich erhält eine Buchungsbestätigung über ein Drittel des Reisepreises. Einer von den drei storniert seine einige Buchungsbestätigung und bezahlt dafür Stornogebühren. Was interessiert die beiden anderen, dass nun einer weniger reist? Soll doch der Reiseveranstalter sich mit der dritten Person das ausmachen.

Hat er. Mit der Forderung seiner Stornogebühr. Punkt.

Gruß
Peter
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Reiserecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.