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Verfasst am: 25.06.05, 13:08 Titel: Fernsehebühren beim öff.-recht. "Eintreiber"
Hallo!
Folgende Frage:
Sowohl A als auch B zahlen brav ihre GEbühren. A und B verloben sich und ziehen zusammen. Sind jetzt doppelte Gebühren der öff.-rechtl. gerechtfertigt???? B hat bereits mehrmals versucht zu kündigen; die Antwort hierauf lautete jedoch : Das eheähnliche Verhältnis sei KEIN Kündigungsgrund, es müssen beide zahlen. Darf das ?
Es gab doch in der letzten Zeit ein Urteil was diese Sache betrifft....
Kann da jemand näheres zu sagen?
Danke sehr im voraus
autoandimat
5. Welche Gebührenpflicht besteht in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft?
In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind für die gemeinsam genutzten Geräte Rundfunkgebühren nur für ein Radio- und ein Fernsehgerät zu zahlen. Für den Partner, der für die gemeinsam genutzten Geräte Rundfunkgebühren zahlt, gelten seine weiteren Geräte in der Wohnung und/oder im Kraftfahrzeug als gebührenfreie Zweitgeräte. Der andere Partner muss seine weiteren Geräte in der Wohnung (z.B. im Arbeitszimmer) oder in einem auf ihn zugelassenen Kraftfahrzeug selbst anmelden und dafür Gebühren zahlen.
Danke für die schnelle Antwort.
die Sachlage ist, das die Geräte im Haushalt auschließlich Partner A gehören. Partner B hat die ihm gehörenden Geräte abgeschafft,bzw das Auto abgemeldet und verkauft. Demnach sind die doppelten Gebühren also nicht gerechtfertigt?
Gruß
autoandimat
die Sachlage ist, das die Geräte im Haushalt auschließlich Partner A gehören. Partner B hat die ihm gehörenden Geräte abgeschafft,bzw das Auto abgemeldet und verkauft. Demnach sind die doppelten Gebühren also nicht gerechtfertigt?
Steht doch oben: Nein.
Partner A meldet seine Geräte an und zahlt die Gebühren.
Partner B nutzt die Geräte von Partner A kostenfrei mit.
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