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Verfasst am: 26.06.05, 13:51 Titel: Auszug aus Wohnung: Kühlschrank und Türen ersetzen???
Hallo da draußen,
habe in meiner Wohnung vor ca. 2 Jahren eine neue kleine Appartmentküche erhalten
(die ich selbst aufbauen mußte). Durch normalen Gebrauch des Gefrierfachs sind beide Plastikscharniere der Türe gebrochen. Die Vermieterin verlagt nun zum Auszug, daß ich den Kühlschrank ersetze. Darf sie das? P.S. Die Appartmentküche ist im Mietvertrag aufgeführt.
Habe zum Einzug (nach der Übergabe) zwei Wohnungstüren ausgehängt und in den Keller gebracht. Mir wurde ein Kellerraum explizit zugewiesen ("hier können Sie auch ein paar Sachen unterstellen"). Dieser ist aber nicht Teil des Mietvertrag. Der Kellerraum war nicht abgeschlossen und enthielt Sachen anderer Mitmieter.
Da der Keller feucht ist, habe ich die beiden Türen in Abdeckfolie eingewickelt. Das war vor 7 Jahren.
Als ich diese nun wieder einhängen wollte, mußte ich feststellen, daß ein Mieter versucht hat, die in die Türen eingelassenen Scheiben herauszustemmen (sind dabei zerbrochen) und die Türgriffe und -schlösser abmontiert hat. Desweiteren sind die Türen jetzt aufgequollen und verschimmelt, da die Plastikplane entfernt worden war.
Zugang zum Keller haben nur Mitmieter mit Haustürschlüssel.
Muß ich die Türen ersetzen???
Scharniere sollten bei normalem Gebrauch nicht innerhalb von 2 Jahren kaputt gehen.
Der Mieter ist für die Türen zuständig und hat nicht aufgepasst.
Ich denke da ist nichts zu machen.
Ob der Mieter von anderen Leuten den Schaden ersetzt bekommen kann, ist eine andere Sache. Findet sich derjenige, der das Glas zerstört hat bzw. die Griffe entfernt hat ? _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
Dann bleibt der Mieter auf den Kosten sitzen (dem VM gegenüber ist er ja sowieso verantwortlich) _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
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