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hilfe-nirwana-abschleppgebühren zulässig?????

 
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patrizia29
Gast





BeitragVerfasst am: 13.09.04, 19:16    Titel: hilfe-nirwana-abschleppgebühren zulässig????? Antworten mit Zitat

bin eben abgeschleppt worden von einer privaten abschleppfirma.
können die eigentlich jeden preis fordern, oder bemißt der sich an irgend etwas?
ist sooooooo ein wucher-preis nicht sittenwidrig?
kann ich da nicht widerspruch einlegen und wenn ja, wie sehen meine chancen aus?
will diesen wucher-preis nicht zahlen!! was wäre angemessen? bin im rechtsschutz.

danke für alle antworten
patrizia29
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Injuve
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 860

BeitragVerfasst am: 13.09.04, 19:41    Titel: Re: hilfe-nirwana-abschleppgebühren zulässig????? Antworten mit Zitat

Wie hoch waren denn die Kosten?
Wenn diese marktüblich waren, ist da leider nicht viel zu machen.
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patrizia29
Gast





BeitragVerfasst am: 14.09.04, 08:14    Titel: Re: hilfe-nirwana-abschleppgebühren zulässig????? Antworten mit Zitat

ca. 150,00 euro - finde ich absoluten wucher!!!!!
diese gebühren müssen sich doch auf irgendetwas beziehen? mein wagen wurde - von dem punkt, wo ich stand - bis zur abschleppfirma ca. 10 km bewegt.(hin- + rückfahrt)
dann haben die sich jeden km mit 30,00 mark!!!!!!! bezahlen lassen. wenn da jeder nehmen kann, was ihm gerade einfällt, mache ich sofort eine abschleppfirma auf!
habe ich gar keine rechte? dieser parkplatz ist ein massenparkplatz auf unerschlossenem, holprigen gelände. einige parkplätze sind wohl doch vermietet. auf einem solchen soll ich gestanden haben? die stunde, um die es hier geht, hätte der denunziant auch woanders parken können, es waren zig freie plätze vorhanden. nein, der ruft gleich den abschleppdienst. wahrscheinlich teilen die sich die kohle.
nur noch abzocke hier
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Injuve
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 860

BeitragVerfasst am: 14.09.04, 08:38    Titel: Re: hilfe-nirwana-abschleppgebühren zulässig????? Antworten mit Zitat

Ich denke, bei 150 Euro wirst Du nicht viel machen können - so ärgerlich das ist.

Kleiner Tip für die Zukunft: Leg immer Deine Handynummer sichtbar hinter die Windschutzscheibe mit der Bemerkung, dass Du vor einer Abschleppaktion angerufen werden möchtest.
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hawethie
Gast





BeitragVerfasst am: 14.09.04, 11:25    Titel: Re: hilfe-nirwana-abschleppgebühren zulässig????? Antworten mit Zitat

Hi
das mit den 150 EUR ist vollkommen normal.

Mit der HandyNr wäre ich vorsichtig:
1. muss drauf stehen, wo genau du bist (ein "bin in zwei Minuten da" reicht nicht)
2. lässt das bei Falschparken auf Vorsatz schließen, d.h. dass die Regelsätze nicht gelten.

Gruß
HaWeThie
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Gast






BeitragVerfasst am: 14.09.04, 11:39    Titel: Re: hilfe-nirwana-abschleppgebühren zulässig????? Antworten mit Zitat

150,- Euro ist absolut normal. Und die berühmte Handynummer klappt auch nciht immer. Nur weil ein einsames Amtsgericht oder Landgericht so entschieden hat, muss nicht jedes andere auch so entscheiden.
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kkkk
Gast





BeitragVerfasst am: 14.09.04, 12:07    Titel: Re: hilfe-nirwana-abschleppgebühren zulässig????? Antworten mit Zitat

patrizia29 hat folgendes geschrieben::
ca. 150,00 euro - finde ich absoluten wucher!!!!!
dieser parkplatz ist ein massenparkplatz auf unerschlossenem, holprigen gelände. einige parkplätze sind wohl doch vermietet. auf einem solchen soll ich gestanden haben? die stunde, um die es hier geht, hätte der denunziant auch woanders parken können


Der "Denunziant" zahlt Miete für seinen Parkplatz und hat von daher das Recht, zu jeder Zeit dort sein Fahrzeug abzustellen. Er muss nicht "woanders parken können". Wahrscheinlich erlebt er des öfteren, dass sein Platz widerrechtlich belegt ist. Können Sie nachvollziehen, wie das nervt? Wie reagieren Sie, wenn jemand Ihren gemieteten Stellplatz vor Ihrer Wohnung benutzt, falls Sie einen haben? Und das womöglich öfter vorkommt? Immer seelenruhig woanders parken?

Zitat:
habe ich gar keine rechte?


Jedenfalls nicht das Recht, einen vermieteten Parkplatz zu benutzen.

Die 150 € sind ein marktüblicher Preis fürs Abschleppen und das Abschleppen war in diesem Fall absolut gerechtfertigt.
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Gast






BeitragVerfasst am: 14.09.04, 21:49    Titel: Re: hilfe-nirwana-abschleppgebühren zulässig????? Antworten mit Zitat

Auch ich meine, der Preis ist normal. Ich bin bisher ein einziges mal abgeschleppt worden, habe auch 150,-- bezahlt, der Wagen wurde aber nur 500m weiter abgestellt und nicht wie bei Dir 10 Km. Ist natürlich ärgerlich, aber wenn man schon falsch parkt, muss man eben damit rechnen. Vor allen Dingen sollte man die Schuld nicht nich auf andere schieben. Woher sollte der denn wissen, dass Du nur 1 Stunde dort stehst ? Ich wäre auch sauer, wenn ich für einen Stellplatz zahle und der ist dauernd besetzt, egal ob 1/2 Stunde oder 5 Stunden.
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Gast






BeitragVerfasst am: 15.09.04, 07:33    Titel: Re: hilfe-nirwana-abschleppgebühren zulässig????? Antworten mit Zitat

patrizia29 hat folgendes geschrieben::
bin im rechtsschutz.



na dann musst du die rechnung vom abschlepper natürlich nicht bezahlen!

Sehr böse Sehr böse Sehr böse
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Gastxyz
Gast





BeitragVerfasst am: 15.09.04, 16:20    Titel: Re: hilfe-nirwana-abschleppgebühren zulässig????? Antworten mit Zitat

Wer hat den Abschlepper denn bestellt?
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Gast






BeitragVerfasst am: 16.09.04, 08:26    Titel: Re: hilfe-nirwana-abschleppgebühren zulässig????? Antworten mit Zitat

Gastxyz hat folgendes geschrieben::
Wer hat den Abschlepper denn bestellt?



na patrizia die fragestellerin selbst! die hatte sich das aber anders vorgestellt mit dem abgeschleppt werden Lachen
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Gastxyz
Gast





BeitragVerfasst am: 16.09.04, 16:34    Titel: Re: hilfe-nirwana-abschleppgebühren zulässig????? Antworten mit Zitat

Tja, da kann man böse Überraschungen erleben! Sehr böse
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