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Wege zurück in die gesetzliche Krankenversicherung? Hilfe!

 
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Berndi
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.06.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 26.06.05, 13:33    Titel: Wege zurück in die gesetzliche Krankenversicherung? Hilfe! Antworten mit Zitat

Hallo an alle!

Gibt es für Personen unter 55 Jahren Möglichkeiten, in die gesetzliche Krankenversicherung zurück zu kehren, wenn man 10 Jahre unversichert gelebt hat (nach Eigenkündigung des Arbeitsplatzes die gesetzliche KV gekündigt und keine private KV begonnen) und in den letzten 9 Jahren (bis dato) lediglich einen Minijob auf 300€-Basis inne hatte, in dem nur Abgaben an die Rentenversicherung gezahlt werden?

Falls es keine Möglichkeiten gibt, hilft hier u.U. die Heirat eines voll(-pflicht)versicherten Lebenspartners? Besteht dann (trotz des Minijobs und des unversicherten Status) die Möglichkeit der Aufnahme in die Familienversicherung?

Im voraus herzlichsten Dank für konstruktive Antworten!!!!
Smilie [/b]
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Stefanie145
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 26.06.05, 14:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Sofern eine Tätigkeit mit einem Arbeitsentgelt von mindestens 400,01 € aufgenommen wird, besteht Versicherungspflicht in der GKV. Da der Arbeitnehmer das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann der Arbeitnehmer dann zurück in die GKV.
Wenn er dann mindestens ein Jahr Versicherungspflichtig war, kann er sich dann auch wieder freiwillig in dieser versichern.

Eine Familienversicherung ist für A auch möglich, wenn
  • A verheiratet ist
  • nicht versicherungspflichtig ist
  • nicht versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit (Minijob ist außer betracht)
  • nicht hauptberuflich Selbstständig ist
  • kein Gesamteinkommen (Miet-, Zinseinkünfte, Arbeitsentgelt, etc.) das 345 € übersteigt. Wenn ein Minijob ausgeübt wird, beträgt die Grenze 400 €


Das 23. Lebensjahr dürfte A ja vermutlich bereits vollendet haben, weshalb keine Familienversicherung bei den Eltern von A möglich sein dürfte.
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Berndi
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.06.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 26.06.05, 15:40    Titel: Hallo Stefanie145 Antworten mit Zitat

Vielen lieben Dank für die erschöpfende Antwort! Lachen
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BeamtVG
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 215
Wohnort: Opposite Of The Lord

BeitragVerfasst am: 26.06.05, 19:39    Titel: Antworten mit Zitat

So (400,01 EUR-Job) sieht allerdings meistens nur die Theorie aus.
Wenn man mit dem o.g. Arbeitsentgelt beschäftigt werden würde, prüft die gesetztliche KV sehr genau, ob nicht nur aus diesem Grund (Rückkehr in die Pflichtversicherung) ggf. eine Leistung "erschlichen" werden soll.
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Stefanie145
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 26.06.05, 20:03    Titel: Antworten mit Zitat

BeamtVG hat folgendes geschrieben::
So (400,01 EUR-Job) sieht allerdings meistens nur die Theorie aus.
Wenn man mit dem o.g. Arbeitsentgelt beschäftigt werden würde, prüft die gesetztliche KV sehr genau, ob nicht nur aus diesem Grund (Rückkehr in die Pflichtversicherung) ggf. eine Leistung "erschlichen" werden soll.
Nur erhält die gesetzliche Krankenversicherung ja nicht gleich mit, dass das Arbeitsentgelt so gering ist. Die Krankenkasse erfährt dies ja erst mit den Jahresmeldungen, welche ja erst mitte Februar bei den Krankenkassen sein müssen.
Durch den Beitragsnachweis ist es eigentlich auch nicht möglich, auf das Arbeitsentgelt einer Person zu schließen, da die Beitragsnachweise ja immer für den gesamten Betrieb und somit für viele Arbeitnehmer zugleich, sind.

Von daher ist es auch praktisch möglich, mit einem Arbeitsentgelt in Höhe von 400,01 € in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen zu werden. (Auch wenn dies bei dem ein oder anderen Sachbearbeiter vielleicht Magenschmerzen hervorruft, beweisen kann man es nunmal nicht.)
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BeamtVG
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 215
Wohnort: Opposite Of The Lord

BeitragVerfasst am: 26.06.05, 20:42    Titel: Antworten mit Zitat

Das stimmt so leider nicht, denn im Meldeformular zur Sozialversicherung (http://212.227.253.33/aok/service/formulare/all_meldung.pdf) ist es notwendig, ein beitragspflichtiges Bruttoarbeitsentgelt anzugeben.
Daher ist dies sofort ersichtlich, und nicht erst mit der Jahresmeldung.
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Berndi
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.06.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 07:51    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die weiteren Informationen! Lachen
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