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Verfasst am: 27.06.05, 09:25 Titel: Teilkaskoschaden, Versicherung will die Mehrwertsteuer nicht
Folgender Sachverhalt:
Person A hatte einen Unfall mit einem Reh. Der Gutachter kam ein paar Tage später und bescheinigte einen Wiederbeschaffungswert von 4900 EURO, einen Schaden am Fahrzeug in Höhe von 6500 EURO und einen Restwert von 1450 EURO.
Laut Gutachter ein wirtschaftlicher Totalschaden. Das Auto wurde nun von Person A für 1450 EURO verkauft und er dachte, er würde den Rest von 3450 EURO - 150 EURO (Selbstbeteiligung) = 3300 EURO von der Versicherung bekommen.
Nun hat er ein Schreiben bekommen, dass die Versicherung nur den Betrag ohne Mehrwertsteuer auszahlt, ausser wenn er nachweist, dass er ein gleichwertiges Fahrzeug gekauft hat.
Ist das OK von der Versicherung? Person A hat sich ein wesentlich günstigeres Fahrzeug gekauft, muss er deshalb auf die Auszahlung der mehrwertsteuer verzichten?
wenn, dann ist das in den verischerungsbedingungen geregelt, der paragraph oder die entsprechende ziffer sollten im schreiben der versicherung angegeben sein.
und: wenn es in vertragsbedingungen so festgehalten ist, ist es auch ok... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
In den Gutachten ist üblicherweise MwSt. ausgewiesen.
Versicherungen (Haftpflicht, Teil- und Vollkasko) erstatten diesen Anteil des Schadens jedoch üblicherweise nur, wenn auch tatsächlich angefallen.
Wird also die Versicherungsentschädigung ohne nachgewiesene Reparatur oder Ersatzbeschaffung eingesteckt, kürzen die Versicherungen die Entschädigungsleistung um den MwSt.-Anteil.
Das find ich aber nicht korrekt. Muss Person A sich das neue Fahrzeug dann auch bei nem Händler kaufen, weil Privatpersonen weisen ja keine Mehrwertsteuer aus.
Wenn Person A sich ein gleichwertiges Fahrzeug bei nem Händler holen müsste, dann kommt man mit dem Wiederbeschaffungswert aber längst nicht hin.
Bei §13 Abs. 3a seh ich nicht ganz durch, ist das damit gemeint, dass Person A nur dann die Mehrwertsteuerbekommt, wenn er sie auch tatsächlich abführt?
Zählt denn derWiederbeschaffungswert unter Ersatzleistung?
-kauft man einen neuwagen bei einem händler: volle mwst wird fällig und die anteilige mwst wird von der versicherung erstattet.
-kauft man einen gebrauchten bei einem händler: i.d.r. erstattet dann die versicherung die sog. "differenzbesteuerung", liegt so bei 2%
-kauft man von privat: es wird keine mwst fällig und man bekommt auch von der versicherung nichts mehr... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
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