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Teilkaskoschaden, Versicherung will die Mehrwertsteuer nicht

 
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Martin24
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.10.2004
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 09:25    Titel: Teilkaskoschaden, Versicherung will die Mehrwertsteuer nicht Antworten mit Zitat

Folgender Sachverhalt:

Person A hatte einen Unfall mit einem Reh. Der Gutachter kam ein paar Tage später und bescheinigte einen Wiederbeschaffungswert von 4900 EURO, einen Schaden am Fahrzeug in Höhe von 6500 EURO und einen Restwert von 1450 EURO.

Laut Gutachter ein wirtschaftlicher Totalschaden. Das Auto wurde nun von Person A für 1450 EURO verkauft und er dachte, er würde den Rest von 3450 EURO - 150 EURO (Selbstbeteiligung) = 3300 EURO von der Versicherung bekommen.

Nun hat er ein Schreiben bekommen, dass die Versicherung nur den Betrag ohne Mehrwertsteuer auszahlt, ausser wenn er nachweist, dass er ein gleichwertiges Fahrzeug gekauft hat.

Ist das OK von der Versicherung? Person A hat sich ein wesentlich günstigeres Fahrzeug gekauft, muss er deshalb auf die Auszahlung der mehrwertsteuer verzichten?
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 09:30    Titel: Antworten mit Zitat

wenn, dann ist das in den verischerungsbedingungen geregelt, der paragraph oder die entsprechende ziffer sollten im schreiben der versicherung angegeben sein.

und: wenn es in vertragsbedingungen so festgehalten ist, ist es auch ok...
_________________
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 09:49    Titel: Antworten mit Zitat

In den Gutachten ist üblicherweise MwSt. ausgewiesen.
Versicherungen (Haftpflicht, Teil- und Vollkasko) erstatten diesen Anteil des Schadens jedoch üblicherweise nur, wenn auch tatsächlich angefallen.
Wird also die Versicherungsentschädigung ohne nachgewiesene Reparatur oder Ersatzbeschaffung eingesteckt, kürzen die Versicherungen die Entschädigungsleistung um den MwSt.-Anteil.
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Martin24
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.10.2004
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 10:20    Titel: Antworten mit Zitat

Das find ich aber nicht korrekt. Muss Person A sich das neue Fahrzeug dann auch bei nem Händler kaufen, weil Privatpersonen weisen ja keine Mehrwertsteuer aus.

Wenn Person A sich ein gleichwertiges Fahrzeug bei nem Händler holen müsste, dann kommt man mit dem Wiederbeschaffungswert aber längst nicht hin.

Hier mal ein Auszug aus den AGBs der Versicherung

http://people.(Wortsperre: Firma).de/martinmittelstaedt/AKB%20Seite6.pdf

Bei §13 Abs. 3a seh ich nicht ganz durch, ist das damit gemeint, dass Person A nur dann die Mehrwertsteuerbekommt, wenn er sie auch tatsächlich abführt?
Zählt denn derWiederbeschaffungswert unter Ersatzleistung?
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 10:24    Titel: Antworten mit Zitat

-kauft man einen neuwagen bei einem händler: volle mwst wird fällig und die anteilige mwst wird von der versicherung erstattet.

-kauft man einen gebrauchten bei einem händler: i.d.r. erstattet dann die versicherung die sog. "differenzbesteuerung", liegt so bei 2%

-kauft man von privat: es wird keine mwst fällig und man bekommt auch von der versicherung nichts mehr...
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Martin24
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.10.2004
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 10:27    Titel: Antworten mit Zitat

Alles klar, dann weiss ich jetzt bescheid. Ist zwar nicht so schön für Person A, aber zumindest rechtmäßig von der Versicherung.

Vielen Dank
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