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Girokonto - Wertstellung - Rückforderung von Zinsen?

 
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Claudia_32
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.12.2004
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 12:00    Titel: Girokonto - Wertstellung - Rückforderung von Zinsen? Antworten mit Zitat

Hallo,
ich habe mich heute mal schlau gelesen und mußte feststellen, dass meine Bank die Lohnüberweisungen immer erst ein bis drei Tage nach der Gutschrift wertgutstellt.

Nach einem Urteil von 1997 ist das aber nicht rechtens und Überweisungseingänge müssen mit dem Tag der Buchung auch wertgutgeschrieben werden.

Das hat in den letzten Jahren doch einige Überziehungszinsen eingebracht, die nicht nötig gewesen wären. Nun möchte ich mal nachfragen, ob es die Möglichkeit gibt, das ich einiges von dem Geld zurück bekomme, was ich zu viel bezahlt habe. Und an wen kann ich mich wenden? Sollte ich einen Anwalt zu Rate ziehen oder kann mir da auch noch jemand anderes helfen?
Schon mal einen lieben Dank im Vorraus.
Liebe Grüße
Claudia
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Frap
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.01.2005
Beiträge: 167

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 13:42    Titel: Antworten mit Zitat

Prüfen Sie zunächst, welche Wertstellung der Zahlungspflichtige hat. Es kann sein, das dieser eine Wertstellung vorgibt.

Vielleicht ist es nicht die Bank, die hier bereichert wird.
_________________
Dies ist lediglich meine Einschätzung des Sachverhaltes. Rechtliche oder steuerliche Beratung sind den ensprechenden Beratern vorbehalten.
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 13:44    Titel: Antworten mit Zitat

Dann steht auf den Kontoauszügen aber "Wertstellung vom Absender vorgegeben" o.ä.
Das ist meist bei Lohn-/Gehalts-/Dienstbezügen-/Renten-/Pensionszahlungen der Fall.
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Frap
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.01.2005
Beiträge: 167

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 14:01    Titel: Antworten mit Zitat

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
Dann steht auf den Kontoauszügen aber "Wertstellung vom Absender vorgegeben" o.ä.
Das ist meist bei Lohn-/Gehalts-/Dienstbezügen-/Renten-/Pensionszahlungen der Fall.


Genau, da es um Gehalt geht würde ich das prüfen, bevor ich an die Revision schreibe.
_________________
Dies ist lediglich meine Einschätzung des Sachverhaltes. Rechtliche oder steuerliche Beratung sind den ensprechenden Beratern vorbehalten.
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Claudia_32
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.12.2004
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 14:17    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Antworten. Ich werde mich in der Hinsicht noch mal schlau machen. . Falls nicht, werde ich mich noch mal melden. Allerdings steht auf den Kontoauzügen nicht von einer Vorgabe. Also werde ich mich mal durch die Lohnabrechnung forsten und falls ich da keinen Erfolg habe, beim AG mal anrufen. Falls der die Vorgabe hat, dann ist es ja gut.
Liebe Grüße
Claudia
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